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Kontrollbericht zu Peter Pane, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Peter Pane
Leopoldstraße 28
80802 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Peter Pane, München [#150517]
Datum
13. Juni 2019 23:57
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Peter Pane Leopoldstraße 28 80802 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Peter Pane, München [#150517]
Datum
13. Juni 2019 23:58
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Rückmeldung erforderlich - Nachfrage zu Ihren VIG Antrag - Peter Pane, München [#151439] & [#150517] Sehr geeh…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Rückmeldung erforderlich - Nachfrage zu Ihren VIG Antrag - Peter Pane, München [#151439] & [#150517]
Datum
18. Juni 2019 14:51
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre E-Mails vom 13.06.2019 und vom 18.06.2019 zurück und bestätigen hiermit den Eingang dieser. Ihre angegebene Adresse konnte leider im Stadtgebiet München nicht einwohnermelderechtlich bestätigt werden; zumal keine PLZ und kein Ort angegeben wurde. Somit konnten wir leider von Ihnen keine zustellfähige Adresse feststellen, um ggf. eine Zusendung der beantragten Informationen nach Beendigung des Verwaltungsverfahrens zu ermöglichen. Des Weiteren wären wir gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Dritten, Ihren Namen und Anschrift offenzulegen. Bitte teilen Sie uns bis 25.06.2019 eine gemeldete Wohnadresse mit bzw. klären Sie diese Unstimmigkeit auf; ansonsten werden wir das Verfahren einstellen müssen. Im Falle einer Verfahrenseinstellung würde es Ihnen jederzeit frei stehen unter Angabe einer zustellfähigen Adresse erneut einen Antrag zu stellen. Darüber hinaus wurde durch uns festgestellt, dass Sie zweimal den gleichen Antrag stellten: 1. Peter Pane, München [#151439] 2. Peter Pane, München [#150517] Die Aufrechterhaltung beider Anträge macht unserer Ansicht nach keinen Sinn und kann ggf. als "missbräuchlich gestellter Antrag" gewertet werden. Wir bitten dementsprechend um Mitteilung, ob beide Anträge aufrecht erhalten werden sollen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Rückmeldung erforderlich - Nachfrage zu Ihren VIG Antrag - Peter Pane, München [#151439] & [#150517] Sehr geeh…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Rückmeldung erforderlich - Nachfrage zu Ihren VIG Antrag - Peter Pane, München [#151439] & [#150517]
Datum
18. Juni 2019 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre E-Mails vom 13.06.2019 und vom 18.06.2019 zurück und bestätigen hiermit den Eingang dieser. Ihre angegebene Adresse konnte leider im Stadtgebiet München nicht einwohnermelderechtlich bestätigt werden; zumal keine PLZ und kein Ort angegeben wurde. Somit konnten wir leider von Ihnen keine zustellfähige Adresse feststellen, um ggf. eine Zusendung der beantragten Informationen nach Beendigung des Verwaltungsverfahrens zu ermöglichen. Des Weiteren wären wir gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Dritten, Ihren Namen und Anschrift offenzulegen. Bitte teilen Sie uns bis 25.06.2019 eine gemeldete Wohnadresse mit bzw. klären Sie diese Unstimmigkeit auf; ansonsten werden wir das Verfahren einstellen müssen. Im Falle einer Verfahrenseinstellung würde es Ihnen jederzeit frei stehen unter Angabe einer zustellfähigen Adresse erneut einen Antrag zu stellen. Darüber hinaus wurde durch uns festgestellt, dass Sie zweimal den gleichen Antrag stellten: 1. Peter Pane, München [#151439] 2. Peter Pane, München [#150517] Die Aufrechterhaltung beider Anträge macht unserer Ansicht nach keinen Sinn und kann ggf. als "missbräuchlich gestellter Antrag" gewertet werden. Wir bitten dementsprechend um Mitteilung, ob beide Anträge aufrecht erhalten werden sollen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Peter Pane, München [#151439] & [#150517] Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Peter Pane, München [#151439] & [#150517]
Datum
26. Juni 2019 15:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf unsere E-Mail vom 21.06.2019 haben Sie leider bis dato nicht geantwortet. Sie müssen uns einen Antrag [#151439] ODER [#150517] nennen, den Sie zurücknehmen wollen. Eine doppelte Bearbeitung ist nicht sinnvoll und findet nicht statt. Sollten Sie sich innerhalb der nächsten 3 Tage bei uns melden, müssen wir beide Verfahren einstellen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Peter Pane, München [#151439] & [#150517] Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Peter Pane, München [#151439] & [#150517]
Datum
26. Juni 2019 15:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf unsere E-Mail vom 21.06.2019 haben Sie leider bis dato nicht geantwortet. Sie müssen uns einen Antrag [#151439] ODER [#150517] nennen, den Sie zurücknehmen wollen. Eine doppelte Bearbeitung ist nicht sinnvoll und findet nicht statt. Sollten Sie sich innerhalb der nächsten 3 Tage bei uns melden, müssen wir beide Verfahren einstellen. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Peter Pane, München [#151439] & [#150517] Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Peter Pane, München [#151439] & [#150517]
Datum
2. Juli 2019 14:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf unsere weitere E-Mail vom 26.06.2019 haben Sie leider bis dato ebenso nicht geantwortet. Eine doppelte Bearbeitung der Anträge [#151439] und [#150517] kann nicht stattfinden. Beide Verfahren werden hiermit unwiderruflich eingestellt. Es steht Ihnen jedoch frei jederzeit erneut einen Antrag nach dem VIG zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Peter Pane, München [#151439] & [#150517] Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Peter Pane, München [#151439] & [#150517]
Datum
2. Juli 2019 14:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf unsere weitere E-Mail vom 26.06.2019 haben Sie leider bis dato ebenso nicht geantwortet. Eine doppelte Bearbeitung der Anträge [#151439] und [#150517] kann nicht stattfinden. Beide Verfahren werden hiermit unwiderruflich eingestellt. Es steht Ihnen jedoch frei jederzeit erneut einen Antrag nach dem VIG zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.