Kontrollbericht zu PETER PANE Weserpark Bremen Burgergrill & Bar, Bremen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
PETER PANE Weserpark Bremen Burgergrill & Bar
Hans-Bredow-Straße 19
28307 Bremen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Magnus Pfeiffer
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
Magnus Pfeiffer
Betreff
Kontrollbericht zu PETER PANE Weserpark Bremen Burgergrill & Bar, Bremen [#139766]
Datum
10. Mai 2019 12:44
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: PETER PANE Weserpark Bremen Burgergrill & Bar Hans-Bredow-Straße 19 28307 Bremen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Magnus Pfeiffer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Magnus Pfeiffer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Magnus Pfeiffer
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrter Antragsteller, Ihren Antrag haben wir erhalten. Über die von Ihnen genannte Adresse haben wir ber…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190516_AW: Kontrollbericht zu PETER PANE Weserpark Bremen Burgergrill & Bar, Bremen [#139766]
Datum
16. Mai 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrter Antragsteller, Ihren Antrag haben wir erhalten. Über die von Ihnen genannte Adresse haben wir bereits eine Vielzahl von Anträgen verschiedener Personen mit dem (Nach-)Namen Pfeiffer erhalten, welche nach Prüfung über die Einwohnermeldestelle dort nicht wohnhaft sind. Momentan prüfen wir daher auch Ihre Angaben, ob Sie an dieser Adresse gemeldet sind. Da die Auskunft hier noch nicht eingegangen ist, wird sich die Bearbeitung Ihres Antrags weiter verzögern, es sein denn, Sie übermitteln uns einen Identitätsnachweis, dass Sie an dieser Adresse wohnhaft sind. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die korrekten Angaben zu Ihrem Name und Wohnadresse machen. Mit freundlichen Grüßen
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrter Antragsteller, die Überprüfung Ihrer Daten anhand einer Identitätsanfrage beim Einwohnermeldeamt in…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190517_Abschluss des Verfahrens wg. fehlenden Identitätsnachweis_AW: Kontrollbericht zu PETER PANE Weserpark Bremen Burgergrill & Bar, Bremen [#139766]
Datum
17. Mai 2019 14:37
Status
Sehr geehrter Antragsteller, die Überprüfung Ihrer Daten anhand einer Identitätsanfrage beim Einwohnermeldeamt in Bremerhaven ergab, dass Sie an der Adresse nicht gemeldet sind und Ihre Identität daher anzuzweifeln ist. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie korrekte Angaben zu Ihrem Name und Ihrer Wohnadresse machen. Da dies nicht erfolgt ist, wird Ihr Antrag als nichtig angesehen und der Vorgang eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
Magnus Pfeiffer
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grunds…
An Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen Details
Von
Magnus Pfeiffer
Betreff
AW: 20190517_Abschluss des Verfahrens wg. fehlenden Identitätsnachweis_AW: Kontrollbericht zu PETER PANE Weserpark Bremen Burgergrill & Bar, Bremen [#139766]
Datum
6. Juni 2019 08:35
An
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Magnus Pfeiffer Anfragenr: 139766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Magnus Pfeiffer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Sehr geehrter Antragsteller, unter Ihrem Namen sind bereits einige Anträge hier gestellt worden, wobei sich aufgr…
Von
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
Betreff
20190606_wg. Abschluss des Verfahrens wg. fehlenden Identitätsnachweis_AW: Kontrollbericht zu PETER PANE Weserpark Bremen Burgergrill & Bar, Bremen [#139766]
Datum
6. Juni 2019 09:24
Status
Sehr geehrter Antragsteller, unter Ihrem Namen sind bereits einige Anträge hier gestellt worden, wobei sich aufgrund einer Prüfung der Angaben zur Wohnadresse beim zuständigen Einwohnermeldeamt ergeben hatte, dass Sie an der angegeben Adresse nicht gemeldet ist. Daher liegt der begründete Verdacht einer nicht korrekten Antragstellung vor. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag Namen und Anschrift des Antragstellers enthalten. Da die Bescheidung grundsätzlich postalisch erfolgt, sind sowohl der korrekte Name als auch die korrekte Anschrift für die Bearbeitung der Anträge und somit eine Erhebung der korrekten Daten erforderlich. Werden nachweislich fehlerhafte Angaben gemacht, kann eine Bescheidung nicht erfolgen. Zwar hat jeder (natürliche oder juristische Person) das Recht, die Auskünfte nach dem VIG einzuholen, diese Personen müssen aber auch real existieren. In Ihrem Fall lagen Zweifel an Ihrer Identität vor, so dass eine entsprechende Prüfung, insbesondere um einen Missbrauch der vereinfachten Antragsstellung über das Internet zu vermeiden, erforderlich war. Das Überprüfungsergebnis ergab, dass diese Zweifel gerechtfertigt waren. Der Abschluss des Vorgangs war daher richtig. Mit freundlichen Grüßen