Kontrollbericht zu Pfeffer & Salz, Obernkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pfeffer & Salz
Lange Straße 14
31683 Obernkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Dirk Forssbohm
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Dirk Forssbohm
Betreff
Kontrollbericht zu Pfeffer & Salz, Obernkirchen [#51318]
Datum
27. Januar 2019 10:19
An
Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pfeffer & Salz Lange Straße 14 31683 Obernkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Forssbohm <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dirk Forssbohm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Forssbohm
Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 27.01.2019. Ich weise Sie d…
Von
Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pfeffer & Salz, Obernkirchen [#51318]
Datum
28. Januar 2019 16:29
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 27.01.2019. Ich weise Sie darauf hin, dass ich gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verpflichtet bin, auf Nachfrage, dem betroffenen Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Aus diesem Grund soll ein Antrag nach dem VIG den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Antragstellers enthalten. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Weitergabe der Daten auf einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich § 5 Abs. 2 S.4 VIG, beruht, greift Art. 21 DS-GVO nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach Eingang Ihrer Mitteilung und Ihres vollständigen Namens mit Anschrift wird der Antrag weiter bearbeitet. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versandt, da nur so eine verwaltungsrechtskonforme Bescheidung erfolgen kann. Sollte ich Ihren Informationsanspruch anerkennen, erhalten Sie Gelegenheit, die Kontrollberichte hier im Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Bahnhofstr. 25, 31675 Bückeburg, während der Öffnungszeiten einzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Dirk Forssbohm
Sehr geehrte Damen und Herren, hier nun meine vollständige Anschrift Am Wasserwerk 6 31683 Obernkirchen Mit freu…
An Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Dirk Forssbohm
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pfeffer & Salz, Obernkirchen [#51318]
Datum
9. Februar 2019 16:10
An
Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hier nun meine vollständige Anschrift Am Wasserwerk 6 31683 Obernkirchen Mit freundlichen Grüßen Dirk Forssbohm Anfragenr: 51318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dirk Forssbohm << Adresse entfernt >>
Dirk Forssbohm
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
Dirk Forssbohm
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pfeffer & Salz, Obernkirchen [#51318]
Datum
10. März 2019 15:42
An
Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Dirk Forssbohm Anfragenr: 51318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dirk Forssbohm << Adresse entfernt >>

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Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihr Antrag
Von
Landkreis Schaumburg - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag
Datum
18. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
321,9 KB

Dokumente