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Kontrollbericht zu Pferde- und Landmetzgerei Fa. Bergold, Wachenheim an der Weinstraße

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pferde- und Landmetzgerei Fa. Bergold
Burgstraße 15a
67157 Wachenheim an der Weinstraße

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2019
  • Frist
    26. März 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pferde- und Landmetzgerei Fa. Bergold, Wachenheim an der Weinstraße [#158982]
Datum
18. Juli 2019 19:03
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pferde- und Landmetzgerei Fa. Bergold Burgstraße 15a 67157 Wachenheim an der Weinstraße 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Eingangsbestätigung
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
31. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
429,9 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_20190802_195902.jpg
3,1 MB
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
1,0 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_20190909_231457.jpg
3,8 MB
img_20190909_231539.jpg
3,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
Stellungnahme zu meinem Antrag gemäß § 4 VIG
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme zu meinem Antrag gemäß § 4 VIG
Datum
11. September 2019
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
geschwärzt
426,1 KB
geschwärzt
708,3 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Stellungnahme zu meinem Antrag gemäß § 4 VIG [#158982] Sehr [geschwärzt], ich verweise auf mein Schreiben vom…
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme zu meinem Antrag gemäß § 4 VIG [#158982]
Datum
1. Februar 2020 15:24
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich verweise auf mein Schreiben vom 11. September 2019 und bitte Sie meine Anfrage nach § 4 VIG vom 18. Juli 2019 (#[geschwärzt]; Ihr Zeichen: [geschwärzt]) umgehend zu bearbeiten. Sie haben die Anfrage zurückgestellt, da Ihrerseits Bedenken an der Rechtmäßigkeit bestanden. Wie der VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 13.12.2019, Az. 10 S 1891/19, festgestellt hat, ist das VIG weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig ist. Ferner steht der Schutz personenbezogener Daten einer Auskunft nicht entgegen. Außerdem liegt ein missbräuchlicher Antrag nicht deshalb vor, weil eine Plattform die erhaltenen Informationen im Internet veröffentlichen könnte. "Im Gegenteil, es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Internetpublikation eine Stärkung des Verbraucherschutzes gesehen werden kann." Schicken Sie mir die angeforderten Informationen bis zum 26. März 2020 zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 158982 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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