Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
PHAD THAI
Radilostraße 34
60489 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main [#131226]
Datum
14. April 2019 21:18
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag erneut stellen

Die Stadt Frankfurt bearbeitet nun Anträge. Sie sollten Ihren Antrag deswegen erneut stellen: Dazu klicken Sie einfach auf den Knopf hier drunter und schicken dann die vorformulierte Nachricht ab.

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: PHAD THAI Radilostraße 34 << Adresse entfernt >> am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 14.04.2019. Wir bitten um Übermitt…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main [#131226]
Datum
15. April 2019 06:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages vom 14.04.2019. Wir bitten um Übermittlung einer postalische Adresse, falls noch nicht geschehen, da die weitere Korrespondenz von unserer Seite ausschließlich auf postalischem Weg erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main“…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main [#131226]
Datum
27. Mai 2019 18:55
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main“ vom 14.04.2019 (#131226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main“…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main [#131226]
Datum
27. Juni 2019 15:06
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main“ vom 14.04.2019 (#131226) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre Anfrage gemäß des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). …
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu PHAD THAI, Frankfurt am Main [#131226]
Datum
19. August 2019 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre Anfrage gemäß des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Entscheidung: Ihr Antrag wird abgelehnt. Begründung: Gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 des VIG soll der Antrag abgelehnt werden, wenn durch die Bearbeitung des Antrags die „ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde“. Derzeit liegen hiesiger Behörde über 600 Anträge entsprechende vor. Die Bearbeitung eines jeden Antrages bedeutet einen enormen Zeitaufwand. Für jeden Antrag würden mindestens 1,5 Arbeitsstunden anfallen. Die Einlegung etwaiger Rechtsmittel und deren Aufwand und Auswirkungen, wie bspw. eine erhebliche Verfahrensverzögerung von regelhaft mehreren Monaten, wurden hierbei noch gar nicht berücksichtigt. Der Ablauf eines VIG-Verfahrens ist präzise geregelt, so dass hierbei eine Vielzahl an rechtlichen Hürden zu nehmen ist, was ein hohes Maß an Aufwand bedingt. Im Einzelnen stellt sich ein VIG-Verfahren wie folgt dar: I. Nach Eingang des Antrages erfolgt folgende Prüfung: · Ist der Antrag konkret genug? · Welcher Tatbestand nach § 2 VIG liegt vor? · Ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben? II. Sodann erfolgt die Eingangsbestätigung an den/die Antragsteller/in, ggf. mit · der etwaigen Bitte um Konkretisierung oder die Abgabe wegen Unzuständigkeit. Hierbei sind folgende Hinweise sind an den/die Antragsteller/in zu richten: · Die Bescheidungsfrist beträgt max. zwei Monate bei Beteiligung Dritter; · Nach der Entscheidung über den Antrag ist die Offenlegung des Namens und der Anschrift des/der Antragsteller/s/in auf die Nachfrage durch den Dritten möglich; · Mitteilung voraussichtlicher Kosten (vorher zu ermitteln, i. d. R. kostenfrei). III. Anschließend erfolgt die Anhörung des Dritten. · Die maßgebliche Frist zur Äußerung beträgt hierbei zwei Wochen. IV. Danach ergeht der Bescheid an den/die Antragsteller/in (mit Zustellungsurkunde) mit der Entscheidung, ob · der Zugang zu den gewünschten Informationen gewährt wird oder nicht; · die Auskunftserteilung erfolgt 14 Tage nach Bestandskraft bzw. 14 Tage nach Bekanntgabe an den Dritten im Falle von Auskünften nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. VIG; · ggf. Kostenentscheidung. V. Hiernach erfolgt die Bekanntgabe an den Dritten (mit Zustellungsurkunde) mit einem · Anschreiben mit Übersendung einer Kopie des Bescheides nach IV. ohne Angabe des/der Antragsteller/s/in; · Im Falle der Nachfrage des Dritten erfolgt die Offenlegung des Namens und Anschrift des/der Antragsstellers/in. VI. Erst dann erfolgt die schriftliche Auskunftserteilung an den/die Antragsteller/in · nach Fristablauf (siehe IV). Durch den erheblichen Zeitaufwand werden die originären Pflichtaufgaben der hiesigen Behörde erheblich beeinträchtigt. Dies liegt auch keinesfalls in dem Interesse des Verbrauchers. Die Kernaufgaben der Lebensmittelüberwachung sind präventive Maßnahmen, um die Verbraucher zu schützen. Es werden im Jahr ca. 3900 Plankontrollen und ca. 1680 Nachkontrollen durchgeführt. Diese finden unangekündigt statt. Daneben müssen zudem Schnellwarnungen bearbeitet und allgemeine Verbraucherbeschwerden verfolgt werden. Dazu kommt noch die Entnahme von Lebensmittelproben und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Derzeit können wir aufgrund der oben aufgeführten Aufgaben bereits nur knapp über 50 % der amtlichen Plankontrollen erfüllen. Die personellen Kapazitäten sind somit bereits vollends ausgeschöpft, so dass eine Bearbeitung der vorliegenden Anträge nach dem VIG zu einer konkreten und unmittelbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung hiesiger Behörde führen würde. Wir bedauern, Ihnen keine andere Entscheidung mitteilen zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen. (32.6), Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt am Main, Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen