Kontrollbericht zu Phönix, Nieder-Olm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Phönix
Kleine Wassergasse 3
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Phönix, Nieder-Olm [#41592]
Datum
15. Januar 2019 15:01
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Phönix Kleine Wassergasse 3 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Phönix, Nieder-Olm [#41592]
Datum
16. Januar 2019 07:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in im Falle einer notwendigen Anhörung von Dritten verlängert sich die Frist zur Beschei…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
Zwischenbescheid zur Anfrage: Kontrollbericht zu Phönix, Nieder-Olm [#41592]
Datum
30. Januar 2019 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Falle einer notwendigen Anhörung von Dritten verlängert sich die Frist zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate. Ferner sind wir gemäß § 5 Abs. 2 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Dritten diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Bescheid zu Ihrem Antrag erfolgt auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Dritte und ziehe die Anfrage zurü…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischenbescheid zur Anfrage: Kontrollbericht zu Phönix, Nieder-Olm [#41592]
Datum
31. Januar 2019 08:51
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche der Weitergabe meiner Daten an Dritte und ziehe die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>