Kontrollbericht zu Picasso, Tübingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Picasso
Karlstraße 19
72072 Tübingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Manuel Hengge
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Manuel Hengge
Betreff
Kontrollbericht zu Picasso, Tübingen [#53636]
Datum
30. Januar 2019 20:41
An
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Picasso Karlstraße 1<< Adresse entfernt >> 72072 Tübingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Hengge <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manuel Hengge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Hengge, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Mitteilung über die weitere Bearbeitung Ihres Antr…
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Picasso, Tübingen [#53636]
Datum
31. Januar 2019 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hengge, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Mitteilung über die weitere Bearbeitung Ihres Antrag erhalten Sie per Post. Mit freundlichen Grüßen
Manuel Hengge
Sehr geehrte Damen und Herren, für den Fall einer Nachfrage des Betriebes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG gestattet …
An Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Manuel Hengge
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Picasso, Tübingen [#53636]
Datum
7. Februar 2019 17:42
An
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für den Fall einer Nachfrage des Betriebes gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG gestattet ich die Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Manuel Hengge Anfragenr: 53636 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Manuel Hengge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Hengge, Ihre Mail vom 7.2.2019 ist beim Landratsamt Tübingen eingegangen. Mit freundlichen Grüß…
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Picasso, Tübingen [#53636]
Datum
8. Februar 2019 07:51
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Hengge, Ihre Mail vom 7.2.2019 ist beim Landratsamt Tübingen eingegangen. Mit freundlichen Grüßen