Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pille
Hauptstraße 10
99706 Sondershausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen [#53688]
Datum
30. Januar 2019 23:07
An
Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pille Hauptstraße 10 99706 Sondershausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen“ vom 3…
An Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen [#53688]
Datum
2. April 2019 07:58
An
Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen“ vom 30.01.2019 (#53688) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich ihrer Anfrage per Email vom 31.01.19 teilen wir Ihnen, dass eine weitere B…
Von
Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen [#53688]
Datum
14. August 2019 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich ihrer Anfrage per Email vom 31.01.19 teilen wir Ihnen, dass eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen kann, da wir von Ihnen als Absender der Anfrage keine Kenntnis über keine gültige postalische Adresse verfügen. Für eventuelle Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Meine gültige Adresse…
An Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen [#53688]
Datum
14. August 2019 10:41
An
Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Meine gültige Adresse ist << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Das wurde von Ihnen als nichtvorhanden bemängelt. Ich hätte gerne Informationenen über die Kontrollen im Cafe Pille Anfragenr: 53688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen“ vom 30.…
An Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen [#53688]
Datum
24. August 2019 10:10
An
Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen“ vom 30.01.2019 (#53688) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 145 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53688 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben unserer Behörde einen nicht rechtskonformen Antrag zugesendet. Eine weiter…
Von
Landratsamt Kyffhäuserkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Pille, Sondershausen [#53688]
Datum
28. August 2019 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben unserer Behörde einen nicht rechtskonformen Antrag zugesendet. Eine weitere Bearbeitung konnte nicht erfolgen, da wir von Ihnen als Absender der Anfrage keine Angaben über eine korrekte Postadresse hatten. Am 24.08.19 teilten Sie unserem Amt die unten stehende Postadresse per Email mit. Eine Informationsgewährung erfolgt durch unser Amt grundsätzlich nur auf dem Postweg. Erst nach Aufforderung durch unser Amt sind Sie der Bringepflicht bezüglich einer postalischen Adresse nachgekommen. Daher weisen wir den von Ihnen dargestellten Verzug zurück. Ihre Anfrage wird derzeit noch geprüft und auf jeden Fall schriftlich beschieden. Für eventuelle Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen