Kontrollbericht zu Pizza Bauer

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Bauer
37154
Northeim
Niedersachsen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Bauer [#162402]
Datum
2. August 2019 15:25
An
Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Bauer 37154 Northeim Niedersachsen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Internetportal "FragdenStaat" Sehr geehrteA…
Von
Landkreis Northeim - Gesundheits- und Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Internetportal "FragdenStaat"
Datum
16. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag per E-Mail vom 02.08.2019 - 15:25 Uhr - ergeht folgender Bescheid: 1. Der von Ihnen begehrten Informationsgewährung wird stattgegeben. 2, Die Informationsgewährung erfolgt durch Übersendung der gewünschten Daten zum 16.08.2019. In 2018 fand eine Betriebsübernahme statt, daher bislang eine lebensmittelrechtliche Überprüfung im Betrieb "Pizza Bauer", Göttinger Straße 8, 37154 Northeim am 04.10.2018. Diese hatte folgendes Ergebnis: 04.10.2018 - keine Mängel 3. Die Informationsgewährung ist kostenfrei. Begründung: Mit E-Mail vom 02.08.2019 - 15:25 Uhr - begehren Sie über das Internetportal "FragdenStaat" Auskunft darüber, wann die beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem Betrieb "Pizzeria Bauer", Göttinger Straße 8, 37154 Northeim, stattgefunden haben. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass durch die Informationsgewährung Belange Dritter (des Lebensmittelunternehmens) betroffen sind und ich dieses gemäß § 5 Absatz 1 VIG vor eienr Entscheidung angehört habe. Aufgrund der Beteiligung Dritter an dem Verfahren darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zu der Einlegung von Rechtsmitteln (gemäß § 5 Absatz 4 VIP) eingeräumt wurde. Dieses ist zwischenzeitlich geschehen, sodass die vom VIG vorgesehene Regelfrist von einem Monat sich auf zwei Monate verlängert. Der Antrag ist formell und materiell begründet, sodass Ihnen grundsätzlich ein Anspruch gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG auf die begehrten Informationen zusteht. Ich bin gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 1 VIG die zuständige Stelle für die Informationsgewährung. Der Lebensmittelunternehmer hat die Offenbarung Ihres Namen und der Anschrift begehrt. Die Kostenentscheidung beruht auf § 7 Absatz 1 VIG. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 5 Absatz 3 VIG die Klage gegen die Informationsgewährung keine aufschiebende Wirkung hat. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttinge, erhoben werden. Eine Klage hat wegen der gesetzlichen Anordung nach § 5 Absatz 3 VIG keien aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, die aufschiebende Wirkung anordnen. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Mit freundlichen Grüßen