Kontrollbericht zu Pizza-Express Picnic, Ravensburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza-Express Picnic
Kanalstraße 37/1, Ravensburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

07.08.2018 (planmäßige Routinekontrolle):
Türen und Fenster stehen offen. Kein Insektenschutz angebracht.
--> mündliche Belehrung

13.07.2017 (Nachkontrolle):
Kein Verstoß und Keine Maßnahme

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza-Express Picnic, Ravensburg [#38032]
Datum
14. Januar 2019 19:43
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza-Express Picnic Kanalstraße 37/1, Ravensburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2019. Eine Nachricht is…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Januar 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung- Antrag nach dem Verbraucherinfomationsgesetz [s. Bildmaterial]
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung- Antrag nach dem Verbraucherinfomationsgesetz
Datum
24. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
[s. Bildmaterial]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung- Antrag nach dem Verbraucherinfomationsgesetz [#38032] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung- Antrag nach dem Verbraucherinfomationsgesetz [#38032]
Datum
26. Januar 2019 20:29
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.01.2019 Sie betrachten den Status meines Antrags (AZ VET-4283.53-14) als nicht final bearbeitbar, weil ich der Weitergabe meiner Daten gem. Art. 21 DSGVO widersprochen habe. Nach § 5 Abs. 2 Satz 4 des VIG sind diese doch aber nur auf Nachfrage offen zu legen. Sollte es eben nicht zu besagter Nachfrage kommen, sehe ich gar kein Hindernis. Bitte bearbeiten Sie den Antrag weiter und kontaktieren Sie mich, falls es zur Nachfrage kommt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 38032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
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Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. März 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Adressweitergabe zur Anfrage an Pizza Picnic [#38032] Sehr geehrte Damen und Herren, betreffend Ihrer Rückfrage z…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Adressweitergabe zur Anfrage an Pizza Picnic [#38032]
Datum
15. März 2019 11:19
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, betreffend Ihrer Rückfrage zu Aktenzeichen VET-4283.53-14-Hi, teile ich mit, dass ich meinen Antrag aufrechterhalten möchte und Ihnen die Weitergabe meiner Daten an den Betreiber (Pizza Picnic) hierfür gestatte. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 38032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Antrag vom 15.01.2019 Betrieb: Pizza-Expr…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Antrag vom 15.01.2019 Betrieb: Pizza-Express-Picnic, Kanalstr.37/1, 88214 Ravensburg
Datum
25. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Mit Postzustellungsurkunde Sehr [###] mit Bezug auf Ihren o.g. Antrag ergehen folgende I. Entscheidungen: 1. Sie erhalten wie beantragt zwei Kontrollberichte über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen des Betriebes Pizza-Express-Picnic, Kanalstr.37/1, 88214 Ravensburg. Der Informationszugang erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe vorliegender Entscheidung. Der Informationszugang erfolgt durch Übersendung der beiden Kontrollberichte. Die weitere Verwendung, ggf. Veröffentlichung der Informationen liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. II. Begründung Sie haben mit E-Mail vom 15.01.2019 an das Landratsamt Ravensburg einen Antrag gemäß VIG gestellt und die Übersendung der zwei letzten Kontrollberichte des BetriebesPizza-Express-Picnic, Kanalstr.37/1, 88214 Ravensburg gefordert. Mit Schreiben vom 31.01.2019 wurde der Betrieb Pizza-Express-Picnic, Kanalstr.37/1, 88214 Ravensburg angehört. Darüber wurden Sie mit Schreibem vom 31.01.2019 informiert. Der Betrieb Pizza-Express-Picnic, Kanalstr.37/1, 88214 Ravensburg mit Email vom 18.02.2019 und 26.02.2019 zu der Anhörung Stellung genommen und die Daten des Antragstellers angefragt. Nach Ihrer Zustimmung, wurden die Daten dem Antragsteller mit Schreiben vom 18.03.2019 mitgeteilt. III. Rechtliche Würdigung Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) gewährt grundsätzlich jedermann einen voraussetzungslosen Anspruch- auf freien Zugang zu Informationen von beispielsweise der Lebensmittelüberwachungsbehörde. Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG können zum Beispiel relevante personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, laufende Verwaltungsverfahren, usw sein. Weitere Gründe für eine Ablehnung eines Antrags können gemaß § 4 VIG rechtsmissbräuchliche Anträge sein oder wenn die Informationen auf zumutbare Weise öffentlichen Quellen entnommen werden können. Der Betrieb Pizza-Express-Picnic, Kanalstr.37/1, 88214 Ravensburg hat als beroffener Dritter und Inverkehrbringer des Lebensmittels mit Mail vom 18.02.2019 und 26.02.2019 Stellung zum Antrag genommen. Danach hat das Landratsamt Ravensburg von Amts wegen die Interessen des Antragstellers mit den Interessen des angehörten Dritten abzuwägen und entsprechend zu entscheiden. Nach eingehender Prüfung können keine dem Auskunftsbegehren entgegenstehenden Ausschluss- und Beschränkungsgründe oder sonstige Gründe für eine Ablehnung gemäß §§ 3 und 4 VIG festgestellt werden. Auch keine sonstigen, dem Antrag entgegenstehenden Hindernisse sind ersichtlich. Danach ist dem Antrag auf Informationserteilung nach Rechtsgüterabwagung stattzugeben. Sofern beispielsweise mit Bezug auf verfassungsrechtliche Erwagungen auch ein Ermessensspielraum gesehen werden könnte, würde eine entsprechende Abwägung vorstehender Interessen unter Ermessensgesichtspunkten ebenso zu einer entsprechenden Stattgabe des Antrags führen. Gemäß § 5 Abs. 4 VIG haben in den Fällen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Der Zeitpunkt des Informationszugangs nach Bekanntgabe der Entscheidung an den Dritten soll 14 Tage nicht überschreiten. Dieser Zeitraum wird dem Dritten eingeräumt um ggf. Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung einzulegen Vorliegende Entscheidung wird dem angehörten Dritten ebenfalls bekannt gegeben nach § 5 Abs. 2 VIG. Hierbei wird das Schriftstück in „anonymisierter Form" übersandt. IV. Gebühren Nach § 7 VIG werden für Amtshandlungen nach dem VIG kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Gebührenfrei bis zu einem behördlichen Aufwand von 1.000,- € sind Anfragen nach bloßen Verstößen und zugehörigen pauschalen Maßnahmen. Im Übrigen sind Verfahren mit Aufwendungen bis zu 250,- € gebührenfrei. V. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg eingelegt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
p-picnic_geschwaerzt.pdf
638,5 KB

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