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Kontrollbericht zu Pizza Flitzer, Forst (Lausitz)

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Flitzer
Frankfurter Straße 30
03149 Forst (Lausitz)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Flitzer, Forst (Lausitz) [#51283]
Datum
27. Januar 2019 10:07
An
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Flitzer Frankfurter Straße 30 03149 Forst (Lausitz) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Flitzer, Forst (Lausitz) [#51283]
Datum
29. Januar 2019 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Freundliche Grüße
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage zu Pizza Flitzer, Forst (Lausitz) [#51283] Sehr geehrtAntragsteller/in zur Sicherstellung eines reib…
Von
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage zu Pizza Flitzer, Forst (Lausitz) [#51283]
Datum
7. Februar 2019 13:25
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in zur Sicherstellung eines reibungslosen Bearbeitens Ihrer Anfrage ist ein Nachweis Ihrer Identität zwingend notwendig. Deshalb bitten wir Sie zur Sicherstellung Ihrer Identität um Übersendung Ihres Personalausweises in Kopie (Vor- und Rückseite). Die nicht zur Identität benötigten Daten (z. B. Geburtsdatum, -ort) können geschwärzt werden. Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag erfolgt grundsätzlich auf dem Postweg. Außerdem widersprechen Sie einer Weitergabe von personenbezogener Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich gem. Art. 21 DSGVO. Nach § 5 Abs. 2 VIG haben wir allerdings auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift dem Betrieb offen zu legen. Eine Möglichkeit, unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu begründen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Sollten wir bis spätestens 22.02.2019 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu Pizza Flitzer, Forst (Lausitz) [#51283] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre …
An Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Pizza Flitzer, Forst (Lausitz) [#51283]
Datum
17. Februar 2019 22:05
An
Landkreis Spree-Neiße - Fachbereich Landwirtschaft / Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.