Kontrollbericht zu Pizza Pazza, Hilden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Pazza
Mittelstraße 115
40721 Hilden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die letzten beiden Betriebskontrollen fanden am 26.02.2020 und am 16.12.2020 statt.
Die Kontrolle am 26.02.2020 hatte keine Beanstandungen.
Bei der Kontrolle am 16.12.2020 kam es jedoch zu Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    16. März 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Pazza, Hilden [#267464]
Datum
10. Januar 2023 16:17
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Pazza Mittelstraße 115 40721 Hilden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267464/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Mein Aktenzeichen: 1001-2023 (Bitte immer angeben) Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß bestätig…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
23-01-11 AW: Kontrollbericht zu Pizza Pazza, Hilden [#267464]
Datum
11. Januar 2023 07:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Mein Aktenzeichen: 1001-2023 (Bitte immer angeben) Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 10.01.2023 zum Betrieb Pizza Pazza, Mittelstr. 115 in Hilden. Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dem Gewerbetreibenden auf Nachfrage Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen sind (§5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem VIG; Ihr Antrag vom 10.01.2023 Antrag wird stattgegeben. Enthält etwa drei Seiten Beg…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem VIG; Ihr Antrag vom 10.01.2023
Datum
14. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Antrag wird stattgegeben. Enthält etwa drei Seiten Begründung, Hinweis und Rechtsbelehrung.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Auskunft nach dem VIG; Ihr Antrag vom 10.01.2023 [#267464] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsa…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem VIG; Ihr Antrag vom 10.01.2023 [#267464]
Datum
27. März 2023 22:15
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizza Pazza, Hilden“ vom 10.01.2023 (#267464) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Antrag auf Auskunft nach dem VIG; Ihr Antrag vom 10.01.2023 - Auskunftserteilung Die letzten beiden Betriebskontro…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem VIG; Ihr Antrag vom 10.01.2023 - Auskunftserteilung
Datum
27. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die letzten beiden Betriebskontrollen fanden am 26.02.2020 und am 16.12.2020 statt. Die Kontrolle am 26.02.2020 hatte keine Beanstandungen. Bei der Kontrolle am 16.12.2020 kam es jedoch zu Beanstandungen.

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Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
AW: Antrag auf Auskunft nach dem VIG; Ihr Antrag vom 10.01.2023 [#267464] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft nach dem VIG; Ihr Antrag vom 10.01.2023 [#267464]
Datum
28. März 2023 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Auskunft Ihrer Anfrage nach dem VIG befindet sich bereits auf dem Postweg an Ihre Anschrift. Mit freundlichen Grüßen