Kontrollbericht zu Pizza Rapido, Eppelheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Rapido
Blumenstraße 6
69214 Eppelheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Grundsätzlich erfolgreich. Keine vollständigen Kontrollberichte, nur Mängelauszüge:

Am 22.11.2016 kam es zu folgender Beanstandung:
Im Bereich "Hygiene allgemein-Betriebshygiene (bauliche Mängel)" wurden schwerwiegende Verstöße festgestellt.

Am 02.10.2019 kam es zu folgenden Beanstandungen:
In den Bereichen "Hygiene allgemein-Betriebshygiene (hygienische Mängel)", "Hygiene allgemein-Arbeitshygiene" und "Hygiene allgemein-Produkthygiene" wurden mittelschwere Verstöße festgestellt. In den Bereichen "Hygiene allgemein-Betriebshygiene (bauliche Mängel)" und "Hygiene allgemein-Personalhygiene" wurden geringfügige Verstöße festgestellt.

Unbekannt

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    7. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Rapido, Eppelheim [#169852]
Datum
5. November 2019 13:41
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Rapido Blumenstraße 6 69214 Eppelheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) / Betrieb "Pizza Rapido", Blumenstraße. 6, 69214 Epp…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) / Betrieb "Pizza Rapido", Blumenstraße. 6, 69214 Eppelheim / Ihr Antrag vom 05.11.2019
Datum
6. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr [geschwärzt], hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Vebraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragsstellers offen zu legen ist. Aufgrund der Vielzahl von VIG Anfragen, die über das Online-Portal "FragDenStatt" hier eingegangen sind, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) / Betrieb "Pizza Rapido", Blumenstraße. 6, 69214 Epp…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) / Betrieb "Pizza Rapido", Blumenstraße. 6, 69214 Eppelheim / Ihr Antrag auf Auskunft nach dem VIG vom 05.11.2019
Datum
2. Januar 2020
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ergeht folgende Entscheidung Ihrem Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird stattgegeben. Sie haben die nachstehenden Informationen angefragt: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Wir beantworten Ihre Fragen wie folgt: Zu 1: Die beiden letzten Betriebsüberprüfungen haben am 22.11.2016 und am 02.10.2019 stattgefunden. Zu 2: Am 22.11.2016 kam es zu folgender Beanstandung: Im Bereich "Hygiene allgemein-Betriebshygiene (bauliche Mängel)" wurden schwerwiegende Verstöße festgestellt. Am 02.10.2019 kam es zu folgenden Beanstandungen: In den Bereichen "Hygiene allgemein-Betriebshygiene (hygienische Mängel)", "Hygiene allgemein-Arbeitshygiene" und "Hygiene allgemein-Produkthygiene" wurden mittelschwere Verstöße festgestellt. In den Bereichen "Hygiene allgemein-Betriebshygiene (bauliche Mängel)" und "Hygiene allgemein-Personalhygiene" wurden geringfügige Verstöße festgestellt. Begründung Sachliche und rechtliche Gründe Sie haben beim Veterinäramt und Verbaucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises einen Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die beantragte Auskunft bezieht sich auf Informationen zu den beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen im o.g. Betrieb und auf im Rahmen dieser Kontrollen festgestellte Abweichungen von geltenden Hygienevorschriften. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit denen in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Nach Prüfung des Antrags ist der Anwendungsbereich des VIG vorliegend eröffnet und das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen. Es liegen keine Gründe für eine Ablehnung des Antrags vor. Wichtiger Hinweis: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Vebraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform "Topf-Secret" verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäußerungen über Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg, oder bei jeder anderen Dienststelle des Rhein-Neckar-Kreises erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen