Kontrollbericht zu Pizza Taxi, Fritzlar

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizza Taxi
Kasseler Straße 47
34560 Fritzlar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizza Taxi, Fritzlar [#52855]
Datum
28. Januar 2019 20:29
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizza Taxi Kasseler Straße 47 34560 Fritzlar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich 53 -Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen- Hans-Scholl-Straße 1, Gebäude…
Von
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Taxi, Fritzlar [#52855]
Datum
29. Januar 2019 07:27
Status
Warte auf Antwort
Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich 53 -Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen- Hans-Scholl-Straße 1, Gebäude 5 34576 Homberg (Efze) Sie haben einen Antrag auf Informationen gem. dem VIG gestellt. Ein solcher Antrag soll gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des VIG den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. • Da dies bei Ihrem Antrag nicht der Fall war, bitte ich Sie um Übermittlung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Ich weise darauf hin, dass ohne diese Angaben eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist. • Weiterhin weise ich darauf hin, dass das VIG eine Offenlegung von Name und Anschrift des Antragstellers auf Antrag des betroffenen Betriebes vorsieht (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe nicht nur nach Kontrollberichten, sondern…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Taxi, Fritzlar [#52855]
Datum
29. Januar 2019 10:27
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe nicht nur nach Kontrollberichten, sondern auch nach Daten der letzten Kontrollen gefragt. Bitte senden Sie mir diese zu. Aber auch die Herausgabe von Kontrollberichten ist vom VIG umfasst. Der Anspruch aus § 2 Abs. 1 VIG ist nicht auf produktbezogene Informationen beschränkt (vgl. nur BayVGH, Urt. v. 16.02.2017 – 20 BV 15.2208 – Juris Rn. 37 ff. mwN), denn dies würde dem Sinn und Zweck des VIG, Einzelpersonen möglichst umfassende Informationen über Lebensmittel zu verschaffen und sie damit zu Sachwaltern des Allgemeininteresses zu machen, gerade zuwiderlaufen. Damit bliebe der Prozess der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Lieferung solcher Erzeugnisse ausgeklammert (vgl. die urspr. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/1408 S. 1, 7; BT-Drs. 16/5404 S. 1, 7). Ein derart enges Normverständnis widerspräche auch dem unionsrechtlichen Kontext des Verbraucherinformationsrechts. Nach dem vierten Erwägungsgrund der EG-KontrollVO (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz v. 29.4.2004 – Abl. L 191, S. 1) geht das Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Gemeinschaft von dem Grundsatz aus, „dass Futtermittel- und Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs in den ihnen unterstehenden Unternehmen sicherstellen, dass Futtermittel und Lebensmittel die für ihre Tätigkeit relevanten Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts erfüllen“. Das VIG soll die Verbraucher in die Lage versetzen, als Sachwalter des Allgemeininteresses die Einhaltung dieser Anforderungen umfassend zu kontrollieren. Darauf berufe ich mich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich 53 -Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen- Hans-Scholl-Straße 1, Gebäu…
Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich 53 -Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen- Hans-Scholl-Straße 1, Gebäude 5 34576 Homberg (Efze) Sie haben einen Antrag auf Informationen gem. dem VIG gestellt. Ein solcher Antrag soll gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des VIG den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. · Da dies bei Ihrem Antrag nicht der Fall war, bitte ich Sie um Übermittlung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Ich weise daher nochmals darauf hin, dass ohne diese Angaben eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist. In diesem Fall werden wir das Verfahren ohne weitere Nachricht an Sie einstellen. · Weiterhin weise ich darauf hin, dass das VIG eine Offenlegung von Name und Anschrift des Antragstellers auf Antrag des betroffenen Betriebes vorsieht (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo Stefan, das erste Mal dass ich einen solchen antrag stelle, somit...meaculpa…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizza Taxi, Fritzlar [#52855]
Datum
29. Januar 2019 15:02
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo Stefan, das erste Mal dass ich einen solchen antrag stelle, somit...meaculpa, wenn was gefehlt hat. Ich wollte diesen antrag mal stellen, weil wir um die weihnachtszeit für die ganze family pizza dort geholt haben. ALLE, die gegessen haben davon, hatten 3 tage dünnpfiff. Somit hätt ich gern mal gewusst, ob das zufall war, oder obs nen zusammenhang gibt. Haste das motorrad noch? LG Jochen Mit freundlichen Grüßen Jochen Wissemann Anfragenr: 52855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich 53 -Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen- Hans-Scholl-Straße 1, Gebäude…

Topf Secret Formerfordernis

Offenbar akzeptiert die Behörde Anfragen nur per Post, nicht per E-Mail. Das ist rechtswidrig. Nach dem Gesetz sind auch E-Mails erlaubt.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Schwalm-Eder-Kreis Fachbereich 53 -Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen- Hans-Scholl-Straße 1, Gebäude 5 34576 Homberg (Efze) Hallo Jochen, vielen Dank für die Antwort. Du erhälst in den nächsten Tagen eine Eingangsbestätigung per Post. Mit freundlichen Grüßen