Kontrollbericht zu PizzaExpress, Geiselhöring

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
PizzaExpress
Lins
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Straubing-Bogen - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu PizzaExpress, Geiselhöring [#206654]
Datum
17. Dezember 2020 07:46
An
Landratsamt Straubing-Bogen - Veterinärabteilung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: PizzaExpress Lins 94333 Geiselhöring 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206654/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Straubing-Bogen - Veterinärabteilung
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in urlaubsbedingt hat sich die Bearbeitu…
Von
Landratsamt Straubing-Bogen - Veterinärabteilung
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
7. Januar 2021 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in urlaubsbedingt hat sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögert. Für das weitere Verfahren bitten wir zunächst um vollständige Angabe der persönlichen Daten, da dem Lebensmittelunternehmer nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf dessen Nachfrage Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen sind. Zwar haben Sie Name und Straße angegeben, es fehlt aber die Angabe zum Wohnort (siehe nachfolgenden Antrag). Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Straubing-Bogen - Veterinärabteilung
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in mit nachfolgender E-Mail hatten wir …
Von
Landratsamt Straubing-Bogen - Veterinärabteilung
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
3. Februar 2021 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit nachfolgender E-Mail hatten wir Sie um Angabe der vollständigen Anschrift gebeten. Bislang haben wir hierzu keine Rückmeldung erhalten. Nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG sind wir jedoch verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Vorsorglich teilen wir mit, dass die hierzu von Ihnen benötigte Angabe nach Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder anderweitiger datenschutzrechtlicher Regelungen nicht verweigert werden kann, da die Verarbeitung dieser Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO). Sie werden deshalb nochmals gebeten, dem Landratsamt Straubing-Bogen Ihre Anschrift mitzuteilen. Sollte die Angabe nicht bis spätestens 20.02.2021 vorliegen, kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden. Das Verfahren wird in diesem Fall formlos und ohne weitere Benachrichtigung eingestellt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#206654] Sehr geehrte<< Anrede >> ...da ich beim …
An Landratsamt Straubing-Bogen - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#206654]
Datum
3. Februar 2021 08:22
An
Landratsamt Straubing-Bogen - Veterinärabteilung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...da ich beim letzten mal schon geantwortet habe,daß es sich erledigt hat mit der Anfrage nun nochmal,sie brauchen diese Anfrage nicht mehr zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Beethovenstrasse 9c << Adresse entfernt >> Anfragenr: 206654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206654/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>