Kontrollbericht zu Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven, Löhne

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven
Wibbeltstraße 20
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven, Löhne [#46410]
Datum
20. Januar 2019 07:47
An
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven Wibbeltstraße 20 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres auf § 1 Verbraucherinformationsgesetz gestütz…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven, Löhne [#46410]
Datum
21. Januar 2019 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres auf § 1 Verbraucherinformationsgesetz gestützten Antrags, der nunmehr durch mich bearbeitet wird. Nach Prüfung Ihres Antrags und Einholung entsprechender Auskünfte werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in ich weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist für Ihre Anfrage wegen der …
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven, Löhne [#46410]
Datum
7. Februar 2019 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in ich weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist für Ihre Anfrage wegen der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebs, auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass nach § 5 Abs. 2 Satz 4 auf Nachfrage des Dritten Ihr Name und Ihre Anschrift offenzulegen sind. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in am 20. Januar 2019 haben Sie per E-Mail die Herausgabe folgender Informationen: 1. W…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven, Löhne [#46410]
Datum
18. Februar 2019 08:55
Status

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in am 20. Januar 2019 haben Sie per E-Mail die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven Wibbeltstraße 20 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. bei mir beantragt. Einer Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, haben Sie ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO widersprochen. Nach Prüfung der Rechtslage ist der Anwendungsbereich des Art. 21 DSGVO im Falle Ihrer Anfragen nicht eröffnet. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG ist auf Nachfrage des Dritten diesem der Namen und die Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Diese Vorschrift ist als rechtliche Verpflichtung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO zu verstehen. Wie sich aus dem Umkehrschluss aus Art. 6 Abs. 1 Satz 2 DSGVO ergibt, gilt diese Regelung auch für die öffentliche Hand. Ein Widerspruch auf der Grundlage von Art. 21 DSGVO ist daher im vorliegenden Falle nicht zulässig. Demnach können Ihre Daten im Fall der Beteiligung eines Dritten auf dessen Nachfrage an diesen weitergegeben werden. Eine derartige Nachfrage hinsichtlich Ihres Namens und Ihrer Anschrift gem. 5 Abs. 2 Satz 4 VIG liegt mir nunmehr vor. Bitte teilen Sie mir zum 19.02.2019 mit, ob Sie Ihren o.g. Antrag aufrechterhalten wollen. Sollte dies der Fall sein, werde ich Ihren Namen und Ihre Anschrift der Geschäftsführung des o.g. Betriebs mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Sie per E-Mail am 18.02.2019 über die Anfrage des Inhabers der Pizzaria Rond…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven, Löhne [#46410]
Datum
14. März 2019 13:44
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Sie per E-Mail am 18.02.2019 über die Anfrage des Inhabers der Pizzaria Rondinella, Wibbeltstraße 20, << Adresse entfernt >> hinsichtlich Ihres Namens und Ihrer Anschrift gem. 5 Abs. 2 Satz 4 VIG informiert und Sie gebeten, mir zeitnah mitzuteilen, ob Ihr Antrag vom 20.01.2019 hinsichtlich der Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven Wibbeltstraße 20 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich aufrecht erhalten wird. Bis dato liegt mir von Ihrer Seite keine Rückmeldung hinsichtlich meiner o.g. Anfrage vor, so dass ich davon ausgehe, dass Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Ich habe daher dem Inhaber der Pizzaria Rondinella, Herrn Faris Seven, heute per E-Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Sie per E-Mail am 18.02.2019 über die Anfrage des Inhabers der Pizzaria Rond…
Von
Kreis Herford - Verwaltung und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven, Löhne [#46410]
Datum
21. März 2019 10:31
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Sie per E-Mail am 18.02.2019 über die Anfrage des Inhabers der Pizzaria Rondinella, Herr Faris Seven, hinsichtlich Ihres Namens und Ihrer Anschrift gem. 5 Abs. 2 Satz 4 VIG informiert und Sie gebeten, mir mitzuteilen, ob Ihr Antrag vom 20.01.2019 hinsichtlich der Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzaria Rondinella Inh. Faris Seven Wibbeltstraße 20 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich aufrecht erhalten wird. Bis zum 14.03.2019 lag mir von Ihrer Seite keine Rückmeldung hinsichtlich meiner o.g. Anfrage vor, so dass ich davon ausgegangen bin, dass Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Ich habe daher Herrn Seven am 14.03.2019 per E-Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift mitgeteilt. Am heutigen Tage teilten Sie mir telefonisch mit, dass Sie Ihren o.g. Antrag auf Informationszugang nach § 1 VIG zurücknehmen. Ich werde Herrn Seven über die Rücknahme Ihres Antrags nach § 1 VIG informieren und mitteilen, dass die in Rede stehenden Informationen nicht an Sie weitergeleitet werden. Mit freundlichen Grüßen