Kontrollbericht zu Pizzeria Bella Donna, Hörstel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzeria Bella Donna
Heinrich-Niemeyer-Straße 3
48477 Hörstel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2021
  • Frist
    30. Oktober 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzeria Bella Donna, Hörstel [#230041]
Datum
28. September 2021 09:16
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzeria Bella Donna Heinrich-Niemeyer-Straße 3 48477 Hörstel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230041/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb "Pizzeria Bella Donna", Heinrich-Niemeyer…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb "Pizzeria Bella Donna", Heinrich-Niemeyer-Str. 3, 48477 Hörstel
Datum
29. September 2021 11:36
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.09.2021 zu dem Betrieb. Seit 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt aufgrund einer Kampagne der Organisation „foodwatch“ und „fragdenstaat.de“ mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert. Die Erfahrung mit mehreren Hundert Anfragen in meiner Behörde zeigt durch viele Rückmeldungen, dass ein Großteil der Anfragenden im Unklaren darüber ist, dass sie mit ein paar Klicks auf der Seite „fragdenstaat.de“ einen förmlichen Antrag stellen, der ein aufwendiges Verwaltungsverfahren nach sich zieht. Schlussendlich haben 2019 nur 1,5 % aller Antragsteller am Ende des Verfahrens tatsächlich die Information abgerufen. Um keine unnötigen Personalressourcen zu binden, die dann in der Überwachung der Lebensmittelbetriebe fehlen, und im Hinblick auf einen schonenden Umgang mit Steuergeldern kann ich daher Ihren Antrag nur weiterbearbeiten, wenn die Ernsthaftigkeit des Antrags für mich erkennbar ist. Daher bitte ich Sie, mir über die vorliegende automatisch generierte E-Mail hinaus kurz Ihr ernsthaftes Interesse an Informationen über diesen Betrieb darzulegen. Ich bin gesetzlich verpflichtet, Sie über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und Auslagen zu informieren. Bis zu einem Aufwand von 1.000 € ist die Bearbeitung gebührenfrei. Der Gesetzgeber schreibt für die Bearbeitung ein umfangreiches Verwaltungsverfahren vor. Im Regelfall liegt der Verwaltungsaufwand für jeden solcher Anträge bei etwa 175 €. Solange es beim Regelaufwand bleibt, wird der Aufwand nicht Ihnen in Rechnung gestellt, sondern geht zu Lasten der Allgemeinheit. Damit ist der Aufwand für Registrierung, Eingangsbestätigung, Subsumtion von Feststellungen im Kontrollbericht, Anhörungsverfahren, Schwärzen von Kontrollberichten und Bescheiderteilung gedeckt. Nicht gedeckt davon ist der Aufwand, der bei Einschaltung von Rechtsanwälten und Klageverfahren entsteht. Ein solcher Aufwand ist im Voraus nicht abschätzbar, kann jedoch schnell 1.000 € übersteigen und wäre Ihnen dann in Rechnung zu stellen. Hinweise zum Datenschutz Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt). Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt; Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>>; Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich, um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister). Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen, EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken. Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden. Freundliche Grüße
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Nachtrag zu der Eingangsbestätigung vom 29.09.21 Guten Tag Herr Antragsteller/in, in meiner E-Mail von heute an S…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Nachtrag zu der Eingangsbestätigung vom 29.09.21
Datum
29. September 2021 12:16
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,3 KB


Guten Tag Herr Antragsteller/in, in meiner E-Mail von heute an Sie habe ich leider vergessen, Sie um Angabe Ihrer vollständigen Anschrift zu bitten, sofern Sie Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz aufrecht erhalten möchten. Gem. § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes ist der Antragsteller verpflichtet, seinen Namen und seine Anschrift in dem Antrag anzugeben. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb "Pizzeria Bella Donna", Heinrich-Niem…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb "Pizzeria Bella Donna", Heinrich-Niemeyer-Str. 3, 48477 Hörstel [#230041]
Datum
29. September 2021 12:24
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Es handelt sich bei dem Restaurant um meine Lieblings-Pizzeria in meinem Heimatort. Bei meinem letzten Besuch dort hatte ich allerdings interessante Begegnungen der entemologischen Art, weshalb ich gerne die angeforderten Kontrollberichte prüfen möchte um ggf. Weiteres zu veranlassen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230041/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb "Pizzeria Bella Donna", Heinrich-Niem…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb "Pizzeria Bella Donna", Heinrich-Niemeyer-Str. 3, 48477 Hörstel [#230041]
Datum
29. September 2021 12:28
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anschrift lautet << Adresse entfernt >> in << Adresse entfernt >>. Riesenbeck ist mein Heimatort und ich bin dort viele Wochen im Jahr mit meiner Familie. Mit freundlichen Grüßen Dr. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230041/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Einleitung des Verfahrens bezüglich Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu Betrieb "Bella D…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Einleitung des Verfahrens bezüglich Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu Betrieb "Bella Donna", Hörstel
Datum
6. Oktober 2021 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,3 KB


Guten Tag, mit Ihrer E-Mail vom 29.09.2021 haben Sie die Ernsthaftigkeit Ihrer Antragstellung deutlich gemacht. Ich gehe davon aus, dass Sie ein entsprechendes Interesse an dem von Ihnen angefragten Betrieb haben. Von der begehrten Information sind Interessen Dritter betroffen, hier die Interessen des Betriebes. Das Verbraucherinformationsgesetz legt für solche Anträge ein bestimmtes Verfahren und bestimmte Fristen fest. Da hier Dritte zu beteiligen sind, ist über den Antrag innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden. Das Verfahren ist in folgenden Schritten nacheinander abzuarbeiten: · Auswertung der entsprechenden Kontrollberichte mit Subsumtion der Feststellungen unter die entsprechenden Rechtsvorschriften, d. h. Bewertung der Feststellungen des Kontrollpersonals in Bezug auf Abweichungen vom Lebensmittelrecht, · Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes mit Gewährung einer angemessenen Anhörungsfrist, · Auswertung möglicher Bedenken, die im Rahmen der Anhörung vorgetragen werden, · Entscheidung über den Antrag in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides, der sowohl Ihnen als Antragsteller als auch dem Lebensmittelbetrieb als Betroffenen zuzustellen ist , · Informationsgewährung im Falle der Stattgabe des Antrages nach Ablauf der 1monatigen Rechtsmittelfrist. Hinweise Sofern es zur Informationsgewährung in Form der Kontrollberichte kommen wird, sind personenbezogene Daten zu schwärzen. Das gleiche gilt für Inhalte, die mit der eigentlichen Kontrolle nicht direkt zusammenhängen (z. B. Ergebnis von Beratungsgesprächen, Feststellungen im Betrieb, die keine Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen darstellen usw.). Denn die Informationserteilung ist auf festgestellte nicht zulässige Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen beschränkt. Die Gewährung der Informationen ist gebührenfrei, soweit der Verwaltungsaufwand 1.000 € nicht übersteigt. Den Aufwand für die Ermittlung der Betriebe, die Bewertung vieler Kontrollberichte, der entsprechenden Verwaltungsverfahren und etwaiger Klageverfahren mit dem Verwaltungsaufwand in meiner Behörde kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Freundliche Grüße

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Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anfrage nach dem VIG; Hier Pizzeria "Bella Donna" Keine Beanstandungen bei den letzten Kontrollen.
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG; Hier Pizzeria "Bella Donna"
Datum
19. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Keine Beanstandungen bei den letzten Kontrollen.