Kontrollbericht zu Pizzeria, Leverkusen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzeria
Feldstraße 18
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzeria, Leverkusen [#171175]
Datum
28. November 2019 15:51
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzeria Feldstraße 18 51381 Leverkusen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171175 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Ihre Anfrage vom 28.11.2019, Kontrollbericht Pizzeria Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.02.2020 i…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.11.2019, Kontrollbericht Pizzeria
Datum
21. Februar 2020 10:27
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 19.02.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise außerdem darauf hin, dass der Lebensmittelunternehmer unter Umständen einen Anspruch hat, Ihre Personendaten zu erfahren. Ein etwaiger Widerspruch nach § 21 DSGVO greift insofern nicht. Falls Sie unter diesen Umständen von Ihrer Anfrage Abstand nehmen wollen, bitte ich um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Ihre Anfrage vom 28.11.2019, Kontrollbericht Pizzeria Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.11.2019 i…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.11.2019, Kontrollbericht Pizzeria
Datum
21. Februar 2020 10:29
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.11.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Ich weise außerdem darauf hin, dass der Lebensmittelunternehmer unter Umständen einen Anspruch hat, Ihre Personendaten zu erfahren. Ein etwaiger Widerspruch nach § 21 DSGVO greift insofern nicht. Falls Sie unter diesen Umständen von Ihrer Anfrage Abstand nehmen wollen, bitte ich um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 28.11.2019, Kontrollbericht Pizzeria [#171175] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informatio…
An Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.11.2019, Kontrollbericht Pizzeria [#171175]
Datum
22. Februar 2020 08:26
An
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria, Leverkusen“ vom 28.11.2019 (#171175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, da die zusätzlichen 2 Monate demnächst ablaufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171175 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Ihre Anfrage vom 28.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. Ihrer o. g Anfrage teile ich Ihnen mit, dass unte…
Von
Stadt Leverkusen - Abt. Ordnungs-,Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.11.2019
Datum
2. März 2020 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. Ihrer o. g Anfrage teile ich Ihnen mit, dass unter der angegebenen Adresse kein Betrieb registriert ist. Mit freundlichen Grüßen