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Kontrollbericht zu Pizzeria Orion, Kornwestheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzeria Orion
Theodor-Heuss-Straße 26
70806 Kornwestheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

1.) 08.02.2018, mit Beanstandungen
Verstöße bei der Routinekontrolle vom 08.02.2018:
- Hygiene allgem. (Betriebshygiene)
- Kennzeichnung und Aufmachung (Allergene)
Maßnahme: mündliche Belehrung

2.) 19.01.2017, keine Beanstandungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzeria Orion, Kornwestheim [#154177]
Datum
3. Juli 2019 17:02
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzeria Orion Theodor-Heuss-Straße 26 70806 Kornwestheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer angekündigt, aber die Frist meiner Inf…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizzeria Orion, Kornwestheim [#154177]
Datum
23. Oktober 2019 16:27
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar haben Sie eine längere Bearbeitungsdauer angekündigt, aber die Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Orion, Kornwestheim“ vom 03.07.2019 (#154177) haben Sie mittlerweile mit 79 Tagen weit überschritten. Deshalb bitte ich um umgehende Information über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154177 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag wird Ihnen in den nächsten Wochen zugehen.
Unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag wird Ihnen in den nächsten Wochen zugehen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: 532-4283/Nr. 218/19, Ga - Pizzeria Orion, Kornwestheim [#154177] Sehr geehrteAntragsteller/in am 29.10.2019 k…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 532-4283/Nr. 218/19, Ga - Pizzeria Orion, Kornwestheim [#154177]
Datum
12. Dezember 2019 15:37
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 29.10.2019 kündigten Sie an, mir "in den nächsten Wochen" Ihre Entscheidung zu schicken. Bis heute - 6 Wochen später - hat mich kein Bescheid aus Ihrem Hause erreicht. Daher frage ich höflich nach, wie der Sachstand ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154177 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
die Rechtsbehelfsfrist zu unserer dem Lebensmittelunternehmen zugegangenen Entscheidung endet in wenigen Tagen. Ab…
die Rechtsbehelfsfrist zu unserer dem Lebensmittelunternehmen zugegangenen Entscheidung endet in wenigen Tagen. Abhängig davon, ob der Betrieb Rechtsschutz sucht, beeinflusst vom Arbeitsanfall und dem tatsächlich dann gegebenen Personalbesatz, wird unsere Entscheidung an Sie also noch zwischen den Feiertagen oder dann gleich Anfang Januar auf den Postweg gebracht.
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Bescheid 1. Sie erhalten zu Ihrer Frage 1. und Frage 2. Satz 1 in dieser Entscheidung, die Information wann die be…
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
14. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Sie erhalten zu Ihrer Frage 1. und Frage 2. Satz 1 in dieser Entscheidung, die Information wann die beiden letzten Betriebskontrollen stattgefunden haben und ob es dabei zu Beanstandungen kam. 2. Sie erhalten zu Ihrer Frage 2. Satz 2 über die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte die Information durch Akteneinsicht hier im Amt. 3. Die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung wird angeordnet. 4. Für diese Entscheidung wird keine Gebühr erhoben. Die beiden letzten Kontrollen haben an folgenden Terminen mit angegebenem Ergebnis stattgefunden: 1.) 08.02.2018, mit Beanstandungen 2.) 19.01.2017, keine Beanstandungen Seit der derzeit verantwortliche Betreiber den Betrieb übernommen hat, haben dort noch keine Kontrollen stattgefunden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid 532-4283/ Nr. 218/19, Ga [#154177] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren auf den 06.12.2019 datierten B…
An Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid 532-4283/ Nr. 218/19, Ga [#154177]
Datum
16. Januar 2020 16:08
An
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren auf den 06.12.2019 datierten Bescheid habe ich gestern dankend erhalten. Sie verwehren mir die Auskunft auf dem von mir gewünschten Weg (per E-Mail). Dies stützen Sie auf den angeblichen wichtigen Grund i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 2 VIG, dass eine Veröffentlichung im Internet nicht vom VIG gedeckt sei. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 13.12.2019 beschlossen (VGH 10 S 1891/19): „Schließlich läge eine derartige Internetveröffentlichung keineswegs außerhalb der Zwecke des VIG. Im Gegenteil, es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Internetpublikation eine Stärkung des Verbraucherschutzes - 17 – gesehen werden kann.“ Ihre Meinung weicht also von der höchstrichterlichen ab. Daher bitte ich Sie, Ihre Entscheidung zu korrigieren und mir die noch offene Auskunft wie beantragt per E-Mail zukommen zu lassen. Sollten Sie einer Zusendung per E-Mail weiterhin nicht nachkommen wollen, bitte ich zumindest um postalische Übermittlung der Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154177 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
bei Erstellung des Ihnen aufgrund von § 5 Abs. 4 VIG erst mit zeitlicher Verzögerung zugegangenen Bescheides vom 0…
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
bei Erstellung des Ihnen aufgrund von § 5 Abs. 4 VIG erst mit zeitlicher Verzögerung zugegangenen Bescheides vom 06.12.2019 konnte die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes selbstverständlich noch keine Berücksichtigung finden. Nach Sichtung der wohl sieben am 13.12.2019 getroffenen, teilweise aber weit später unveröffentlichten Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg und deren Auswertung, werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Ludwigsburg - Dezernat für Gesundheit und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20200302-orion-auskunft_geschwaerzt.pdf
1,4 MB

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