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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Steinofen, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Karlsruhe
Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt Ordnungs-und Bürgeramt
Gegen Zustellungsurkunde Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen

Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe

 
   
 

Telefon: 0721 13
Fax: 0721 133-9
E-Mail >: Karisrune.de

 
 

Haltestelle: Tullastraße

11. März 2019

Lebensmittelüberwachung;

Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch
und FragDenStaat vom 16. Januar 2019

Betrieb: Pizzeria Steinofen, Saarlandstraße 96, 76187 Karlsruhe

entsprechend Ihrem Antrag vom 16. Januar 2019 ergeht folgende
Verfügung:

1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sehen Sie folgend die von Ihnen angefragten
Informationen:

Kontrolle am 22. September 2017:
Es wurden keine Mängel festgestellt.

Kontrolle am 5. November 2018:
Es wurden keine Mängel festgestellt.
2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Sachverhalt:
I.
Mit Antrag vom 16. Januar 2019 haben Sie in Bezug auf den Betrieb Pizzeria Steinofen,
Saarlandstraße 96, 76187 Karlsruhe eine Anfrage nach dem

Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt:

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen
stattgefunden?
1

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen?

Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden
Informationen unterrichtet. Eine Anfrage Ihrer persönlichen Daten durch den Betreiber
erfolgte bis heute noch nicht.

Gemäß 8 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig

die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach $ 38 Absatz 1 und $ 39 Absatz 1 des

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den 88 18 Absatz 4

und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und

Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) ist demnach die Stadt Karlsruhe zuständige
Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf

freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen

Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen

a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes,

b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen

c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der
Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze

sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den

Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind.

Gemäß 8 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz
vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang
zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von
1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem
Verwaltungsaufwand von 250 Euro.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt
Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung
und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen
Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden.

Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten
Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
eingelegt wurde.
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