Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pizzeria Tre Palme
Hildener Straße 67
42697 Solingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

1. Anfrage mittels TopfSecret gestellt. (eMail)
2. Erinnerung mit Verweis auf Verzug gesendet. (eMail)
3. Erinnerung mit Verweis auf Verzug gesendet. (eMail)
4. Erinnerung mit Verweis auf Verzug gesendet. (eMail)
5. Anfrage erneut mittels TopfSecret gestellt. (eMail)
6. Empfangsbestätigung mit Verweis auf verlängerter Bearbeitungsfrist erhalten. (eMail)
7. Zwischenmitteilung mit Hinweis auf Verfahrensaussetzung auf Grund von Ab­war­tung des anhängigen Beschwerdeverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Aktenzeichen 15 B 814/19 (Briefpost)
8. Bekundung zur Stattgabe und Abschluss des Verfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme des beteiligten Dritten erhalten. (Briefpost)
9. Keine Beanstandungen in den letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen, daher keine Kontrollberichte erhalten. (Briefpost)

Kontrollberichte:
05.12.2017 - n.A.
14.08.2019 - n.A.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    1. Mai 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen [#149348]
Datum
7. Juni 2019 17:33
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzeria Tre Palme Hildener Straße 67 42697 Solingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen“…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen [#149348]
Datum
17. Juli 2019 15:34
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen“ vom 07.06.2019 (#149348) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen“…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen [#149348]
Datum
30. August 2019 10:55
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen“ vom 07.06.2019 (#149348) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen“…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen [#149348]
Datum
16. Oktober 2019 10:32
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzeria Tre Palme, Solingen“ vom 07.06.2019 (#149348) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#149348] Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe…
An Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#149348]
Datum
27. Januar 2020 12:07
An
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pizzeria Tre Palme Hildener Straße 67 42697 Solingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 149348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149348 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung Betriebsstätte: "Pizzeria Tre Palme", Hildener …
Von
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Datum
29. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Betriebsstätte: "Pizzeria Tre Palme", Hildener Str. 67 in 42697 Solingen Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage vom 27.01.2020 zum o.g. Betrieb unter Bezug auf das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Zur weiteren Bearbeitung wurde Ihre Mail an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d. h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Absatz 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Absatz 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Auch möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG ist auf Nachfrage des beteiligten Dritten, diesem Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert. Deshalb möchte ich Sie auf die im Anhang beigefügten Hinweise zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) aufmerksam machen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Hier: Zwischenmitteilung Sehr geehrteAntrag…
Von
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Hier: Zwischenmitteilung
Datum
29. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum vom 27.01.2020 stellten Sie einen Antrag auf Auskunft gemäß § 1 i. V. m. § 2 Absatz 1 VIG. Im Rahmen eines gleichartigen Verfahrens ist aktuell noch ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig (Aktenzeichen 15 B 814/19). Dieser Verfahrensausgang wird zur rechtssicheren weiteren Bearbeitung Ihres Antrages abgewartet. Aufgrund des laufenden Verfahrens kann Ihr Antrag bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht beschieden werden. Welchen zeitlichen Umfang dies in Anspruch nehmen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Sobald eine Entscheidung gefällt wird, werde ich die Weiterbearbeitung unaufgefordert wieder aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - hier: Auskunftserteilung Sehr geehrteAntragstel…
Von
Stadt Solingen - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - hier: Auskunftserteilung
Datum
6. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in 1. Hiermit entspreche ich Ihrem Antrag vom 27.01.2020 auf Auskunftserteilung nach dem VIG. 2. Die lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen am 05.12.2017 und 14.08.2019 ergaben keine Beanstandungen. Begründung: Am 27.01.2020 stellten Sie bei meiner Behörde einen Antrag gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Sie beantragten auf der Grundlage von zwei Fragen Informationen zu den Kontrollergebnissen der letzten beiden amtlichen Betriebskontrollen in dem Betrieb Pizzeria Tre Palme, Hildener Str. 67 in Solingen. Für den Fall, dass im Rahmen dieser Kontrollen Bemängelungen festgestellt wurden, beantragen Sie, Ihnen die Kontrollberichte zukommen zu lassen. Am 29.01.2020 teilte ich Ihnen mit, dass ich gemäß § 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) dem Betreiber als zu beteiligenden Dritte Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beantragten Auskunftserteilung geben muss. Dieses Verfahren ist nunmehr beendet. Für die Entscheidung über den Informationszugang nach dem VIG bin ich gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b VIG i. V. m. Art. 17 Abs. 2 VO (EG) 178/2002 i.V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf Gebieten des Verbraucherschutzes zuständig. Nach § 1 VIG erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den hier vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Gemäß § 2 VIG hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu den Daten über diese Informationen. § 2 Abs. 1 regelt den Umfang des Informationsanspruches. Dabei umfasst Abs. 1 Nr. 1 die Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen und der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze, soweit diese sich auf Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte im Sinne des § 1 VIG beziehen. Abs. 1 Nr. 7 umfasst u. a. die Daten über die Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher. Nach § 3 Satz 1 Nr. 2 VIG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn diesem die privaten Belange des betroffenen Dritten entgegenstehen. Diejenigen privaten Belange, die einen Wegfall des Informationsanspruches begründen, sind in dieser Vorschrift abschließend aufgeführt und treffen im vorliegenden Fall nicht zu, so dass Ihr Anspruch auf Zugang zu den Informationen besteht. Ihr Antrag erfüllt die formellen Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 VIG. Ablehnungsgründe nach Abs. 3 oder 4 dieser Vorschrift bestehen nicht. Der Zugang zu den begehrten Informationen wird daher gewährt. Die Auskunftserteilung erfolgt in Form der Kopien der gewünschten Kontrollberichte. Diese werden, bereinigt um personenbezogene Daten und reduziert auf die festgestellten Verstöße, zur Verfügung gestellt. Der Informationsgehalt der Kontrollberichte wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Sollte die Versendung der Kontrollberichte aus faktischen Gründen nicht möglich sein, oder kein Verstoß bei der betreffenden lebensmittelrechtlichen Kontrolle festgestellt worden sein, wird diese Auskunft entsprechend in diesem Schreiben erteilt. Die Bekanntgabe der Informationen erfolgt an Ihre Postanschrift. Da Sie Ihre Anfrage über ein Internetportal gestellt haben, kann ich keine Rückschlüsse auf die Sicherheit der Ihnen übermittelten Daten ziehen. An dieser Stelle bestehen schutzwürdige Interessen des angefragten Gewerbebetriebes. Zudem kann ich bei einer Übermittlung der Informationen per E-Mail über das Internetportal nicht ausschließen, dass ich mich ungewollt an einer allgemeinen Veröffentlichung der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen beteilige. Sinn und Zweck des VIG ist es, einem Verbraucher individuell eine Information zukommen zu lassen und nicht eine öffentliche Bekanntgabe. Durch die gewählte Form des Informationszugangs ist gewährleistet, dass die Klingenstadt Solingen als Informationsgeber sich nicht an einer allgemeinen Informationsweitergabe beteiligt. Für den Fall, dass Informationen missbräuchlich eingesetzt werden, sind ausschließlich Sie als Informationsempfänger durch die Gewerbetreibenden ggfs. straf- oder haftungsrechtlich belangbar. Rechtsgrundlagen: Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBI. I S. 2166, 2725) in der z. Z. gültigen Fassung Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBI. I S. 1770) in der z. Z. gültigen Fassung Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf Gebieten des Verbraucherschutzes (Zuständigkeitsverordnung Verbraucherschutz NRW - ZustVOVS NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 662) in der z. Z. gültigen Fassung Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28 Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABI. L 31 vom 1.2.2002, S. 1), in der z. Z. gültigen Fassung Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfahlen (VwVfG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV NRW S. 602 / SGV NRW 2010) in der z. Z. gültigen Fassung Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBI. I S. 686) in der z. Z. gültigen Fassung Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Land Nordrhein-Westfalen vom 7. November 2012 (SGV. NRW. S. 548) in der z. Z. gültigen Fassung Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb des Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstr. 39, 40213 Düsseldorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichtes erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBI. I S. 3803). Mit freundlichen Grüßen