Kontrollbericht zu Plukon Gudensberg GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Plukon Gudensberg GmbH
Besser Straße 45
34281 Gudensberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Plukon Gudensberg GmbH [#206069]
Datum
14. Dezember 2020 20:53
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Plukon Gudensberg GmbH Besser Straße 45 34281 Gudensberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206069/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 Gude…
Von
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 Gudensberg
Datum
15. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.12.2020, nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das www.foodwatch.org bzw. www.fragdenstaat.de im Rahmen der Aktion „Topf Secret“, ist bei mir eingegangen. Neben Ihrer Anfrage habe ich weitere ähnliche Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Es hat sich leider herausgestellt, dass nicht hinter jeder im Rahmen von „Topf Secret“ an mich gerichteten Anfrage ein/eine tatsächlich existierender Antragsteller/-in steht. Um ausschließen zu können, dass es sich bei Ihrer oben genannten Anfrage um eine solche „Pseudo“-Anfrage handelt, bitte ich Sie um Beachtung des im Folgenden beschriebenen Verfahrens: - Bitte übermitteln Sie Ihre Anfrage erneut per Post an den Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 53, 34574 Homberg (Efze). - Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage wird in der Regel eine Anhörung des betroffenen Betriebes durchzuführen sein. Sollte der Betrieb im Rahmen dieser Anhörung die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift fordern, werde ich diesem Ersuchen gemäß $ 5 Abs. 2 S. 4 VIG nachkommen. - Aufgrund der Anzahl von Anfragen, die im Rahmen von „Topf Secret“ hier eingegangen sind, wird die Beantwortung Ihres Antrages eventuell nicht fristgerecht erfolgen können (im Fall einer notwendigen Anhörung des von Ihnen benannten Betriebes verlängert sich die Entscheidungsfrist auf zwei Monate, $ 5 Abs. 2S. 3 VIG). - Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gebühren- und auslagenfrei (8 7 Abs. 1 VIG). Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendung erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. - Nicht schriftlich vorliegende Anfragen können aus den eingangs genannten Gründen nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 …
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 Gudensberg [#206069]
Datum
21. Dezember 2020 12:00
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich gehe davon aus, dass mein Antrag den Antragsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 VIG entspricht. Entgegen Ihrer Auffassung besteht gerade kein Formerfordernis einer schriftlichen Antragstellung, denn die begehrten Informationen werden „auf Antrag teilt“. Ein schriftlicher Antrag ist nicht erforderlich, so dass Anträge auf Informationszugang nach VIG auch mündlich, telefonisch oder eben per E-Mail gestellt werden können. Ich bitte um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206069/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 …
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 Gudensberg [#206069]
Datum
19. Januar 2021 23:35
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Plukon Gudensberg GmbH“ vom 14.12.2020 (#206069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206069/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
AW: Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 …
Von
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 Gudensberg [#206069]
Datum
21. Januar 2021 12:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten Sie sich gemäß unseres Schreibens vom 15.12.2020 sich bei uns zu authentifizieren. Erst danach können wir Ihre Anfrage bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 …
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 Gudensberg [#206069]
Datum
22. Januar 2021 09:08
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das VIG sieht keine "Authentifizierung" vor. Bitte bearbeiten Sie meine Anfrage pflichtgemäß unter Anwendung der ständigen Rechtsprechung. Die Auskunft nach dem VIG ist ein Jedermannsrecht. Dementsprechend wäre in der Praxis sogar ein Antrag, welcher unter einem Pseudonym gestellt wird, zulässig. In meinem Fall habe ich Ihnen meine Identität offengelegt. Entscheiden Sie über meinen Antrag pflichtgemäß nach § 5 VIG. Gerne verweise ich auch auf § 75 VwGO, sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen. Das wäre mein nächster Schritt. Sollten Sie eine Fristverlängerung aus zwei Monate benötigen, so teilen Sie mir dies bitte kurz mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206069/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Ihre Anfrage per E-Mail gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45,…
Von
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage per E-Mail gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 Gudensberg vom 14.12.2020 und erneut am 22.01.2021
Datum
25. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben wiederholt eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das Internetportal www.foodwatch.org bzw. www.fragdenstaat.de zu Plukon Gudensberg GmbH gestellt. Wie ich Ihnen bereits am 15.12.2020 mitgeteilt habe, hat sich leider herausgestellt, dass nicht hinter jeder im Rahmen von „Topf Secret“ an mich gerichteten Anfrage ein/eine tatsächlich existierender Antragsteller/-in steht. Entgegen Ihren Ausführungen ist eine Antragsstellung unter fiktiven Personalien durch das VIG nicht gedeckt (vgl. 8 4 VIG). Um ausschließen zu können, dass es sich bei Ihrer oben genannten Anfrage um eine solche „Pseudo“-Anfrage handelt, bitte ich Sie nach wie vor um Beachtung des im Folgenden beschriebenen Verfahrens: - Bitte übermitteln Sie Ihre Anfragen erneut per Post an den Schwalm-Eder-Kreis, Fachbereich 53, 34574 Homberg (Efze). - Zur Bearbeitung Ihrer Anfragen wird in der Regel eine Anhörung des betroffenen Betriebes durchzuführen sein. Sollte der Betrieb im Rahmen dieser Anhörung die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift fordern, muss ich diesem Ersuchen gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nachkommen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn mir diese Informationen auch belegbar vorliegen. Auch aus diesem Grund ist daher notwendig, Ihre Angaben zu verifizieren. - Aufgrund der Anzahl von Anfragen, die im Rahmen von „Topf Secret“ und ähnlicher Aktionen hier eingegangen sind, wird die Beantwortung Ihrer Anträge eventuell nicht fristgerecht erfolgen können (im Fall einer notwendigen Anhörung der von Ihnen benannten Betriebe verlängert sich die Entscheidungsfrist auf zwei Monate, 8 5 Abs. 2 S. 3 VIG). - Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gebühren- und auslagenfrei (8 7 Abs. 1 VIG). Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendung erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. - Nicht schriftlich vorliegende Anfragen können aus den Ihnen nun wiederholt dargelegten Gründen nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage per E-Mail gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße…
An Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage per E-Mail gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 Gudensberg vom 14.12.2020 und erneut am 22.01.2021 [#206069]
Datum
26. Januar 2021 15:26
An
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Zu Az.: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen, inwiefern ein postalisch eingereichter Antrag meine Identität verifizieren würde. Ich könnte auf den Brief ja auch jeden anderen Namen schreiben. Sollte es Ihnen so sehr am Herzen liegen, meine Identität zu verifizieren, bietet sich doch eine Melderegisterauskunft an. Das sollte doch innerhalb des 1000€-Budget für die Verwaltungskosten möglich sein ;) Mein Problem ist es jedenfalls nicht. Ich wende nur das VIG nach der geltenden Rechtsprechung an. Hier gehts zum Formular: https://web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002537 Viel Erfolg dabei! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 206069 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
AW: Ihre Anfrage per E-Mail gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße…
Von
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Ihre Anfrage per E-Mail gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu Plukon Gudensberg GmbH, Besser Straße 45, 34281 Gudensberg vom 14.12.2020 und erneut am 22.01.2021 [#206069]
Datum
27. Januar 2021 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihnen das Vorgehen zur Antragstellung wiederholt schriftlich erläutert. Sofern Sie dieses nicht einhalten, können wir Ihr Ersuchen nicht bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen