Kontrollbericht zu Pronto Grill 2

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pronto Grill 2
48159
Münster
Nordrhein-Westfalen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pronto Grill 2 [#52648]
Datum
28. Januar 2019 14:30
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pronto Grill 2 48159 Münster Nordrhein-Westfalen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Topf-Secret Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Si…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
Topf-Secret Anfrage
Datum
31. Januar 2019 13:20
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Postanschrift mit, soweit uns diese nicht bereits vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Topf-Secret Anfrage [#52648] Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Status-Informa…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Topf-Secret Anfrage [#52648]
Datum
6. Februar 2019 14:16
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Status-Information, die mir mehr Klarheit in den Prozess gibt. Und selbstverständlich habe ich Verständnis für Ihre Situation durch den erhöhten Bedarf. Ich warte daher gespannt auf Ihren Bericht und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Weitergabe Ihrer persönlichen Daten siehe Anhang
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Weitergabe Ihrer persönlichen Daten
Datum
21. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
siehe Anhang
<< Anfragesteller:in >>
AW: Weitergabe Ihrer persönlichen Daten [#52648] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Anfrage…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitergabe Ihrer persönlichen Daten [#52648]
Datum
26. Februar 2019 09:12
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Anfrage zur Weitergabe meiner Daten. Ehrlich gesagt, bin ich doch etwas verwundert, da ich meine Anfrage ja nicht an den Betreiber, sondern an Sie bzw. das Gesundheitsamt gerichtet hatte. Von daher bin ich nicht damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten weitergegeben werden, sondern möchte lediglich Auskunft von Ihnen als verantwortliche Behörde bekommen, ob und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.. Besten Dank im Voraus für Ihre Rücksichtnahme. Mit freundlichen Grüßen. Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - brief-stadt-munster-datenweitergabe.pdf Anfragenr: 52648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Weitergabe Ihrer persönlichen Daten Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage bzgl. unseres Schreiben vom…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
Weitergabe Ihrer persönlichen Daten
Datum
26. Februar 2019 10:36
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage bzgl. unseres Schreiben vom 21.02.2019 erhalten. Es ist richtig, dass Sie die Anfrage an uns als verantwortliche Behörde stellten und nicht an den Betreiber selbst. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, dem Betreiber den Namen und die Anschrift des Antragsstellers mitzuteilen, wenn er dies schriftlich bei uns anfragt. Dieses hat der Betreiber in Ihrem Fall getan. Es bestehen nun folgende Alternativen: 1. Wir können Ihnen die Ergebnisse der letzten zwei Betriebsüberprüfungen mitteilen, wenn Sie den Antrag aufrecht erhalten. Dann werden wir Ihre Daten an den Betreiber weitergeben, da ein Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO Ihrerseits nicht zulässig ist. 2. Sie ziehen den Antrag zurück und Ihre Daten werden an den Betreiber nicht weitergegeben. Allerdings können Sie dann auch keine Ergebnisse der Betriebsüberprüfungen von uns erhalten. Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, ob Sie den Antrag aufrecht erhalten möchten oder ob Sie diesen zurückziehen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Weitergabe Ihrer persönlichen Daten [#52648] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. …
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weitergabe Ihrer persönlichen Daten [#52648]
Datum
4. März 2019 18:42
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
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Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ergebnis-meiner-anfrage-schreiben-des-amtes_geschwaerzt.pdf
1,2 MB

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