Kontrollbericht zu Pure Ingredients GmbH & Co. KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Pure Ingredients GmbH & Co. KG
Herrenpfad-Süd 46
41334 Nettetal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    13. April 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Pure Ingredients GmbH & Co. KG [#211223]
Datum
6. Februar 2021 16:21
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Pure Ingredients GmbH & Co. KG Herrenpfad-Süd 46 41334 Nettetal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211223/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. …
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
8. Februar 2021 06:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Es ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#211223] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreih…
An Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#211223]
Datum
12. Mai 2021 22:40
An
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pure Ingredients GmbH & Co. KG“ vom 06.02.2021 (#211223) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211223/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Entscheidung über Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr Antragsteller/in […] Entscheidu…
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidung über Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
14. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr Antragsteller/in […] Entscheidung: Im Rahmen der vg. Rechtsvorgaben ergeht hiermit die Entscheidung, Ihnen auf Ihren Antrag hin die nach dem Verbraucherinformationsgesetz relevanten Informationen zugänglich zu machen. Bevor ich die beantragte Auskunft erteile, ist gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG die Entscheidung über den Antrag dann nicht nur dem Antragsteller, sondern auch der oder dem Dritten bekanntzugeben. Der Informationszugang darf erst nach Bekanntgabe der Entscheidung und Einräumung eines ausreichenden Zeitraums zur Einlegung von Rechtsbehelfen, der 14 Tage nicht überschreiten soll, erfolgen (§ 5 Absatz 4 S. 2 und 3 VIG). Mit gleichem Datum ist dem Betreiber eine Mitteilung über die Entscheidung zugesandt worden. Nach Ablauf der vg. Frist erhalten Sie dann Auskunft, sofern keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Diese erfolgt in Form eines Anschreibens und geht Ihnen per Post zu. […] Mit freundlichen Grüßen
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#211223] Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre elektronis…
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#211223]
Datum
17. Mai 2021 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre elektronische Post vom 12.05.2021 bezüglich Ihrer Anfrage #211223 nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Ihr Anliegen befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Ich werde entsprechend in Briefform auf Ihr Anliegen zurückkommen. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehe ich Ihnen auch gerne fernmündlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
1. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
951,4 KB