Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rather Hof
Rösrather Straße 676
51107 Köln

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln [#55320]
Datum
3. Februar 2019 18:52
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rather Hof Rösrather Straße 676 51107 Köln 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Sehr geehrter Herr Michalsky, Ihre Anfrage vom 03.02.2019 ist bei mir eingegangen. Hinweis zur Datenschutzgrund…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln [#55320]
Datum
4. Februar 2019 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michalsky, Ihre Anfrage vom 03.02.2019 ist bei mir eingegangen. Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Zum Antragsverfahren nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gehört auch, dass wir auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers kraft Gesetzes dem Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen müssen (siehe auch § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Ohne konkrete Nachfrage erhält der Betrieb selbstverständlich nur Informationen über den Antragsinhalt. Bitte teilen Sie uns daher innerhalb einer Woche mit, ob Sie a) Ihren VIG-Antrag zurücknehmen oder b) der Informationsweitergabe zustimmen. Hinweis zum weiteren Verfahren: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert und angehört wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Bitte teilen Sie dafür Ihre Postanschrift mit. Anderenfalls kann eine Beantwortung nicht erfolgen. Ich weise Sie bereits jetzt darauf hin, dass die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse über das Internet untersagt ist. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sieht u.a. in § 40 spezialgesetzliche Veröffentlichungspflichten vor, die ausschließlich der zuständigen Behörde obliegen. Mit freundlichen Grüßen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stimme der Informationsweitergabe zu. Meine Anschrift lautet: <<Anschri…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln [#55320]
Datum
4. Februar 2019 20:21
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stimme der Informationsweitergabe zu. Meine Anschrift lautet: <<Anschrift entfernt>> Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 55320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02…
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Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln [#55320]
Datum
6. März 2019 21:14
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02.2019 (#55320) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 55320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02…
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Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln [#55320]
Datum
21. März 2019 18:15
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02.2019 (#55320) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 55320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln [#55320]
Datum
28. März 2019 22:45
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02.2019 (#55320) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 55320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln [#55320]
Datum
7. April 2019 20:23
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02.2019 (#55320) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 55320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln [#55320]
Datum
6. Mai 2019 22:18
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02.2019 (#55320) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 55320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 03.02.2019 für "Rather Hof" hier: Bescheid
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 03.02.2019 für "Rather Hof" hier: Bescheid
Datum
19. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Marc Michalsky
Marc Michalsky
AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 03.02.2019 für "Rather Hof"…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 03.02.2019 für "Rather Hof" hier: Bescheid [#55320]
Datum
24. September 2019 10:20
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> am 19.07. haben Sie meinem Antrag stattgegeben. Die dem Betrieb eingeräumte Frist von 14 Tagen zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist mittlerweile abgelaufen. Wann darf ich mit der Zusendung des Kontrollberichts rechnen? Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 55320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marc Michalsky
Marc Michalsky
AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 03.02.2019 für "Rather Hof"…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 03.02.2019 für "Rather Hof" hier: Bescheid [#55320]
Datum
5. November 2019 21:59
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> am 19.07. haben Sie meinem Antrag stattgegeben. Die dem Betrieb eingeräumte Frist von 14 Tagen zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist mittlerweile weit überschritten. Wann darf ich mit der Zusendung des Kontrollberichts rechnen? Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 55320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/55320
Marc Michalsky
Marc Michalsky
AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 03.02.2019 für "Rather Hof"…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 03.02.2019 für "Rather Hof" hier: Bescheid [#55320]
Datum
2. Dezember 2019 15:05
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> am 19.07. haben Sie meinem Antrag stattgegeben. Die dem Betrieb eingeräumte Frist von 14 Tagen zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist mittlerweile um vier Monate überschritten. Wann darf ich mit der Zusendung des Kontrollberichts rechnen? Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 55320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/55320
Marc Michalsky
Marc Michalsky
Kontrollbericht Rather Hof Sehr [geschwärzt], am 19.07.2019 haben Sie mir meine Anfrage „Kontrollbericht zu Rathe…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste Details
Von
Marc Michalsky
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollbericht Rather Hof
Datum
30. Dezember 2019
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Status
Sehr [geschwärzt], am 19.07.2019 haben Sie mir meine Anfrage „Kontrollbericht zu Rather Hof, Köln“ vom 03.02.2019 positiv beschieden. Seitdem warte ich vergebens auf die angeforderten Dokumente. Ich bitte Sie letztmalig um die Zusendung der angeforderten Dokumente. Sollte ich die Dokumente nicht bis zum 31. Januar erhalten, werde ich rechtliche Schritte gegen die Stadt Köln einleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Übersendung der beantragten Informationen Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das Ergebnis der …
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Via
Briefpost
Betreff
Übersendung der beantragten Informationen
Datum
29. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz über das Ergebnis der beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Rather Hof", Rösrather Str- 676, 51107 Köln hier: Übersendung der beantragten Informationen Sehr geehrter Herr Michalsky, in der Anlage erhalten Sie auf meinen Bescheid vom 19.07.2019 hin die gewünschten Informationen. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden ordnungsgemäß der Reihe nach geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist aber absehbar, dass diese in § 5 Abs. 2 VIG genannte Regelfrist voraussichtlich leider nicht eingehalten werden kann. Dies war leider auch bei Ihrer Anfrage der Fall, auch aufgrund von längerfristigem, krankheitsbedingtem Personalausfall. Die verzögerte Übersendung der Informationen bitte ich daher zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ------------------------------ Antrag nach dem VIG über die Herausgabe von Informationen über den Betrieb: Betriebsstätte: Rather Hof Rösrather Str. 676 51107 Köln Letzte durchgeführte Kontrolle: 07.11.2016 (Kontrolle auf Anforderung vom Betrieb) Kontrollangaben: Kontrolle auf Anforderung vom Betrieb am 07.11.2016 (Kein Verstoß) Kontrollangaben: planmäßige Routinekontrolle am 02.11.2016 (Verstoß mit Maßnahme) I. Kontrollierte Bereiche II. Kontrollierte Punkte Hygiene allgemein (Betriebshygiene) III. Kontrollergebnis (Feststellungen zu allen kontrollierten Räumen) 1. 1. Am Schankthekenspülbecken fehlt der Warmwasseranschluss. 2. Eckbereiche der Küche sind vereinzelt mit Mäusekot verunreinigt. 3. Die Dokumentationen der Eigenkontrollen konnten nicht vorgelegt werden.