Kontrollbericht zu Ratskeller, Kiel

Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung von
Ratskeller
Fleethörn 1
24103 Kiel

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2018
  • Frist
    27. Oktober 2018
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Johannes Heeg
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
Johannes Heeg
Betreff
Kontrollbericht zu Ratskeller, Kiel [#33736]
Datum
25. September 2018 14:19
An
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung von Ratskeller Fleethörn 1 24103 Kiel
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Heeg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Heeg

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Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbrauchinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Heeg, mit Ihrer Anfrage vom 25.09.2018 ersuchen …
Von
Stadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt - Sachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ratskeller, Kiel [#33736]
Datum
27. September 2018 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem Verbrauchinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Heeg, mit Ihrer Anfrage vom 25.09.2018 ersuchen Sie um Herausgabe des letzten, aktuellen Kontrollbericht über die lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung vom Restaurant "Ratskeller", Fleethörn 1, 24103 Kiel. Dieses ist jedoch nicht möglich, da die Aufgaben nach dem VIG dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel als Behörde nicht durch Landesrecht übertragen worden sind (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 VIG). In Schleswig-Holstein sind demnach nur die Landesbehörden für die Aufgaben nach dem VIG zuständig. Sollten Sie Ihr Auskunftsersuchen auf das VIG stützen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich an das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Abteilung II 4 Verbraucherschutz Lorentzendamm 35 24103 Kiel zu wenden. Mit freundlichen Grüßen