Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Kontrollbericht zu real,-, Langenfeld
- Anfrage an:
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Genutztes Gesetz:
- Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
real,-
Rheindorfer Straße 50
40764 Langenfeld2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Korrespondenz
-
Frist – 23.03.2019
- 19. Jan 2019
- Apr 2019
- Jun 2019
- Aug 2019
- 28. Jan 2020
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Kontrollbericht zu real,-, Langenfeld [#46151]
- Datum
- 19. Januar 2019 09:47
- An
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1067-2019
- Datum
- 21. Januar 2019 08:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
- Betreff
- Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1067-2019
- Datum
- 30. Januar 2019 14:16
- Status
- Warte auf Antwort
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Antwort auf dem Postweg
Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.
Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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- Von
- Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz per Briefpost
- Betreff
- Datum
- 28. Januar 2020
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
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- Am 7. Februar 2020 15:47:
-
Danke fürs Hochlade, aber warum ist der geschwärzte Bericht nicht öffentlich? :-(