Kontrollbericht zu Reishaus Vaihingen, Stuttgart

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Reishaus Vaihingen
Ernsthaldenstraße 43
70565 Stuttgart

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    21. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Reishaus Vaihingen, Stuttgart [#43494]
Datum
16. Januar 2019 08:03
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Reishaus Vaihingen Ernsthaldenstraße 43 70565 Stuttgart 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Dorsch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Dorsch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrter Herr Dorsch, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: *Kontrollbericht zu Reishaus Vaihingen, Stuttgart [#43494]
Datum
23. Januar 2019 08:06
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr Dorsch, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Kein Nachrichtentext

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
3,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Antrag vom 16.01.2019 erhalte ich aufrecht. Ich bitte Sie, mir sämtliche Da…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Reishaus Vaihingen, Stuttgart [#43494]
Datum
3. Februar 2019 11:42
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Antrag vom 16.01.2019 erhalte ich aufrecht. Ich bitte Sie, mir sämtliche Daten der letzten beiden Routine-Kontrollen zukommen zu lassen, wobei ich Nachkontrollen aufgrund zuvor festgestellter Verstöße nicht als einzelne Kontrolle sondern als Teil der vorangehenden Kontrolle sehe. Den Begriff "Anlasskontrollen" deute ich so, dass diese, unanhängig von Routinekontrollen, dann durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für Verstöße bekannt werden. Sollten in den letzten zwei Jahren Anlasskontrollen erfolgt sein bitte ich diese ebenfalls mitzuteilen. Insbesondere Aufgrund der vielen Anträge, die vermutlich derzeit bei Ihnen eingehen, bin ich einer Fristverlängerung auf insgesamt zwei Monate einverstanden, unabhängig von der durch Sie geplanten Anhörung des Betriebs. Den Widerspruch gegen die Datenweitergabe nehme ich insoweit zurück, als mein Name und meine Anschrift für die vorgeschriebene Mitteilung an den betroffenen Betrieb weitergegeben werden müssen. Für andere Zwecke als die bearbeitung meines Antrags erhalte ich meinen Widerspruch aufrecht und widerspreche auch jeglicher Speicherung oder Verarbeitung meiner Daten zu anderen Zwecken. Bitte teilen Sie dies bei der Weitergabe meiner Daten auch dem Betrieb mit. Meine besondere Situation Ein plausibler Grund, warum der Betrieb einer Mitteilung der Ergebnisse der Kontrollen widersprechen sollte kann ich mir nicht vorstellen. Einzig negative Auffälligkeiten kämen in Betracht, wobei gerade hier der Sinn des VIG liegt, um der interessierten Öffentlichkeit einen Zugang zu den Informationen zu ermöglichen. Darüber hinaus sind mir keine halte ich es für fragwürdig, mögliche Kosten eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens auf den Antragsteller abwälzen zu wollen. Eine Rechtsgrundlage, insbesondere aus § 7 VIG, sehe ich hierfür nicht, da die Verfahren zwar in Verbindung zu der Anfrage nach VIG stehen, jedoch gerade keine dort bezeichnete Leistung darstellen. Dadurch würde m.E. ebenfalls dem Zweck des Gesetzes entgegengewirkt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bescheid vom 13.03.2019, zugestellt am 15.03.2019, geben Sie unter Ziffer 1 me…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Reishaus Vaihingen, Stuttgart [#43494]
Datum
15. April 2019 21:44
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bescheid vom 13.03.2019, zugestellt am 15.03.2019, geben Sie unter Ziffer 1 meiner Anfrage statt. Ziffer 2 sieht den Informationszugang schriftlich 14 Tage nach Zustellung an die betroffenen Dritten vor. Ich gehe davon aus, dass beide Bescheide gleichzeitig versendet wurden und zu einem ähnlichen Zeitpunkt zugingen. Die Frist wäre dann bereits mehr als 2 Wochen verstrichen, ohne dass mir die Informationen zugegangen sind. Bitte lassen Sie mir daher die Informationen baldmöglichst zukommen oder teilen Sie mir zumindest, gerne auch per Mail, mit, wann ich mit den Informationen rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>