Kontrollbericht zu Reiterstüble, Mietingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Reiterstüble
Walpertshofer Straße 20
88487 Mietingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Reiterstüble, Mietingen [#156685]
Datum
10. Juli 2019 23:00
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Reiterstüble Walpertshofer Straße 20 88487 Mietingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollbericht zu Reiterstüble Mietingen Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bes…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollbericht zu Reiterstüble Mietingen
Datum
18. Juli 2019 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 10.07.2019. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
nicht Zustellbare Post-Adresse Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. G…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
nicht Zustellbare Post-Adresse
Datum
29. Juli 2019 09:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. Gemäß § 4 Absatz 1 VIG bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellbaren Anschrift. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Sollten Sie sich bis zum 06.08.2019 nicht melden gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
nicht Zustellbare Post-Adresse Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. G…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
nicht Zustellbare Post-Adresse
Datum
29. Juli 2019 09:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. Gemäß § 4 Absatz 1 VIG bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellbaren Anschrift. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Sollten Sie sich bis zum 06.08.2019 nicht melden gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
nicht Zustellbare Post-Adresse Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. G…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
nicht Zustellbare Post-Adresse
Datum
29. Juli 2019 09:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. Gemäß § 4 Absatz 1 VIG bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellbaren Anschrift. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Sollten Sie sich bis zum 06.08.2019 nicht melden gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
nicht Zustellbare Post-Adresse Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. G…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
nicht Zustellbare Post-Adresse
Datum
29. Juli 2019 09:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. Gemäß § 4 Absatz 1 VIG bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellbaren Anschrift. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Sollten Sie sich bis zum 06.08.2019 nicht melden gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
nicht Zustellbare Post-Adresse Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. G…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
nicht Zustellbare Post-Adresse
Datum
29. Juli 2019 09:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. Gemäß § 4 Absatz 1 VIG bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellbaren Anschrift. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Sollten Sie sich bis zum 06.08.2019 nicht melden gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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nicht Zustellbare Post-Adresse Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. G…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
nicht Zustellbare Post-Adresse
Datum
29. Juli 2019 09:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben uns eine unzustellbare Adresse angegeben. Gemäß § 4 Absatz 1 VIG bitten wir Sie um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellbaren Anschrift. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Sollten Sie sich bis zum 06.08.2019 nicht melden gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen