Kontrollbericht zu Residenz Café, Weimar

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Residenz Café
Grüner Markt 4
99423 Weimar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Residenz Café, Weimar [#48455]
Datum
22. Januar 2019 22:29
An
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Residenz Café Grüner Markt 4 99423 Weimar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunft nach VIG - Residenz-Cafe Weimar Verwaltungs GmbH Sehr geehrtAntragsteller/in auf Nachfrage des Dritten (…
Von
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Auskunft nach VIG - Residenz-Cafe Weimar Verwaltungs GmbH
Datum
18. März 2019 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Nachfrage des Dritten (hier Residenz-Cafe Weimar Verwaltungs GmbH) wurde die Offenlegung von Name und Anschrift des Antragsstellers beantragt. Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 25. März 2019 mit, ob Sie mit einer Offenlegung Ihres Namens, sowie Anschrift einverstanden sind. Erfolgt keine Mitteilung wird Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach VIG - Residenz-Cafe Weimar Verwaltungs GmbH [#48455] Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Offe…
An Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach VIG - Residenz-Cafe Weimar Verwaltungs GmbH [#48455]
Datum
8. April 2019 19:05
An
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Offenlegung meines Namens, sowie meiner Anschrift gegenüber dem Residenzcafé bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Auskunft nach VIG - Residenz-Cafe Weimar Verwaltungs GmbH [#48455] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vo…
Von
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Auskunft nach VIG - Residenz-Cafe Weimar Verwaltungs GmbH [#48455]
Datum
15. April 2019 10:42
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 08. April 2019 ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Weimar eingegangen. Da Sie leider nicht bis zum 25. März 2019 mitgeteilt haben, ob Sie mit einer Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift einverstanden sind, wurde das Verfahren eingestellt und der Residenz-Café Weimar Verwaltungs GmbH mitgeteilt. Sollte Ihrerseits Interesse an einer Auskunft weiterhin bestehen, stellen Sie bitte erneut einen Antrag. Mit freundlichen Grüßen