Kontrollbericht zu Restaurant Bergischer Löwe, Wermelskirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Bergischer Löwe
Markt 10, Wermelskirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Bergischer Löwe, Wermelskirchen [#37670]
Datum
14. Januar 2019 18:57
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Bergischer Löwe Markt 10, Wermelskirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird unter dem Az. 39/6 Be 20…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Bergischer Löwe, Wermelskirchen [#37670]
Datum
22. Januar 2019 15:15
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird unter dem Az. 39/6 Be 2019-010 bearbeitet. Dieses bitte ich bei allen Eingaben anzugeben. Da ich den von Ihnen genannten Betrieb als Dritten im vorliegenden Verfahren beteilige, verlängert sich die regelmäßige Auskunftsfrist auf 2 Monate (§ << Adresse entfernt >> Abs. 2 S. 2 VIG). Wichtige Hinweise: Sie haben der Weitergabe Ihrer persönlichen personenbezogenen Daten an den angesprochenen Betrieb widersprochen und stützen sich hierbei auf Art. 21 DSGVO. Ich weise darauf hin, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO vorliegend ausgeschlossen ist. Nach § << Adresse entfernt >> Abs. 2 S. 4 VIG hat der Dritte (hier der angefragte Betrieb) auf Nachfrage einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe von Namen und Anschrift des Antragstellers. Durch § 14 Datenschutzgesetz NRW wird das Widerspruchsrecht aus Art. 21 Abs. 1 DSGVO insoweit wirksam eingeschränkt. Zudem fordert Art. 21 DSGVO eine "besondere Situation" für die Ausübung des Widerspruchsrechts. Eine solche besondere Situation vermag ich in Ihrem Fall nicht zu erkennen und wurde von Ihnen bisher auch nicht dargelegt. Insofern bitte ich um Ihre Mitteilung, ob Sie unter diesen Gesichtspunkten Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten wollen. Ich wäre für eine Mitteilung bis zum 31.01.2019 dankbar, ob Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag - trotz einer evtl. Weitergabe Ihrer Daten an den Betrieb - aufrecht erhalten wollen. Sie haben in Ihrem Antrag keine (vollständige) Postanschrift angegeben. Gem. § 4 Abs. 1 S. 2 VIG soll der Antrag auf Auskunftserteilung Namen und Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich weise darauf hin, dass ohne Mitteilung Ihrer Anschrift keine Auskunft erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung Ihrer Anschrift bis zum 31.01.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § <<…
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Bergischer Löwe, Wermelskirchen [#37670]
Datum
2. Februar 2019 21:23
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § << Adresse entfernt >> Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich weise nochmals darauf hin, dass mir weiterhin keine (vollständige) Anschrift von …
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Bergischer Löwe, Wermelskirchen [#37670]
Datum
14. Februar 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in ich weise nochmals darauf hin, dass mir weiterhin keine (vollständige) Anschrift von Ihnen - und damit kein vollständiger Antrag - vorliegt. Ohne vollständige Postanschrift kann ich Ihnen keine Auskunft erteilen. Bitte ergänzen Sie daher noch Ihre PLZ und Ihren Wohnort, sofern Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse lautet: Lortzingstr << Adresse entfernt >> 42929 Wermel…
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Bergischer Löwe, Wermelskirchen [#37670]
Datum
14. Februar 2019 17:32
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse lautet: Lortzingstr << Adresse entfernt >> 42929 Wermelskirchen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>