Kontrollbericht zu Restaurant Donau Blick, Kelheim

Anfrage an: Landratsamt Kelheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Donau Blick
Donaupark 6, Kelheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    14. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Kelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Donau Blick, Kelheim [#39844]
Datum
15. Januar 2019 08:08
An
Landratsamt Kelheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Donau Blick Donaupark 6, Kelheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Kelheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 15.01.1984 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbrau…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Donau Blick, Kelheim [#39844]
Datum
24. Januar 2019 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 15.01.1984 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den Lebensmittelbetrieb: Restaurant Donau Blick Donaupark 6, Kelheim beim Landratsamt Kelheim gestellt. Der Antrag ist beim Landratsamt Kelheim eingegangen und wird bearbeitet. Im Rahmen der ersten Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass Sie mit dem Antrag der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere auch den angesprochenen Betrieb bzw. dessen Inhaber, widersprochen haben. Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Landratsamt Kelheim aufgrund der Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers die Daten (Namen und Anschrift) des Antragstellers offenlegen muss und ein Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO nicht besteht. Daraus folgt, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihren Widerspruch in Bezug auf die Weitergabe Ihrer Daten zurücknehmen. Als Frist für die Rücknahme Ihres Widerspruches merken wir uns den 31.01.2019 vor. Wir weisen weiter darauf hin, dass nach § 5 Abs. 1 VIG der Betroffene Betrieb vor der beantragten Bekanntgabe von Informationen regelmäßig anzuhören ist. Die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages verlängert sich in diesem Fall gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Entscheidung über Ihren Antrag ist gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG nicht nur Ihnen, sondern auch dem betroffenen Betrieb bzw. Betriebsinhaber bekanntzugeben. Der tatsächliche Informationszugang darf gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 VIG erst nach der Bekanntgabe der Entscheidung und Einräumung eines ausreichenden Zeitraumes zur Einlegung von Rechtsbehelfen erfolgen. Der Zeitraum soll gem. § 5 Abs. 4 Satz 3 VIG 14 Tage nicht überschreiten. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich meinen Antrag vom 15.01.2019 zurück. Mit freundlichen Grüßen An…
An Landratsamt Kelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Donau Blick, Kelheim [#39844]
Datum
30. Januar 2019 12:43
An
Landratsamt Kelheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehme ich meinen Antrag vom 15.01.2019 zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 39844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>