Kontrollbericht zu Restaurant Haus Klippenberg, Leichlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Haus Klippenberg
Oberbüscherhof 48
42799 Leichlingen (Rheinland)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

16.05.2017 keine Beanstandungen
25.01.2019 keine Beanstandungen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Haus Klippenberg, Leichlingen [#46859]
Datum
21. Januar 2019 12:48
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Haus Klippenberg Oberbüscherhof 48 42799 Leichlingen (Rheinland) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christine Britten <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christine Britten << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Britten, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird unter dem Az. 39/6 Be 201…
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Haus Klippenberg, Leichlingen [#46859]
Datum
23. Januar 2019 16:32
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Frau Britten, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird unter dem Az. 39/6 Be 2019-044 bearbeitet. Dieses bitte ich bei allen Eingaben anzugeben. Da ich den von Ihnen genannten Betrieb als Dritten im vorliegenden Verfahren beteilige, verlängert sich die regelmäßige Auskunftsfrist auf 2 Monate (§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG). Wichtige Hinweise: Sie haben der Weitergabe Ihrer persönlichen personenbezogenen Daten an den angesprochenen Betrieb widersprochen und stützen sich hierbei auf Art. 21 DSGVO. Ich weise darauf hin, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO vorliegend ausgeschlossen ist. Nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG hat der Dritte (hier der angefragte Betrieb) auf Nachfrage einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe von Namen und Anschrift des Antragstellers. Durch § 14 Datenschutzgesetz NRW wird das Widerspruchsrecht aus Art. 21 Abs. 1 DSGVO insoweit wirksam eingeschränkt. Zudem fordert Art. 21 DSGVO eine "besondere Situation" für die Ausübung des Widerspruchsrechts. Eine solche besondere Situation vermag ich in Ihrem Fall nicht zu erkennen und wurde von Ihnen bisher auch nicht dargelegt. Insofern bitte ich um Ihre Mitteilung, ob Sie unter diesen Gesichtspunkten Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten wollen. Ich wäre für eine Mitteilung bis zum 31.01.2019 dankbar, ob Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Sollte ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag - trotz einer evtl. Weitergabe Ihrer Daten an den Betrieb - aufrecht erhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich und bitte um weitere Bearbeitung. Vielen Dank im Voraus. …
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Haus Klippenberg, Leichlingen [#46859]
Datum
23. Januar 2019 19:16
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich und bitte um weitere Bearbeitung. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Christine Britten Anfragenr: 46859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christine Britten << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Haus Klippenberg, Leichlingen [#46859]
Datum
25. Januar 2019 10:42
An
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Christine Britten Anfragenr: 46859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christine Britten << Adresse entfernt >>

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Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Lebensmittelüberwachung Keine Beanstandungen
Von
Rheinisch-Bergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung
Datum
25. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
883,8 KB
Keine Beanstandungen

Dokumente