Kontrollbericht zu Restaurant Kupferkanne, Erkrath

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Kupferkanne
Brechtstraße 12
40699 Erkrath

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Martina Lenk
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
Martina Lenk
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Kupferkanne, Erkrath [#1<< Adresse entfernt >>5012]
Datum
26. August 2019 18:58
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Kupferkanne Brechtstraße 12 40<< Adresse entfernt >>99 Erkrath 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martina Lenk <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martina Lenk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1218-2019 Mein Az.: 1218-2019 Sehr geehrte Frau Lenk, Ihre Anfrage ist bei mir eingeg…
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1218-2019
Datum
28. August 2019 09:51
Status
Warte auf Antwort
Mein Az.: 1218-2019 Sehr geehrte Frau Lenk, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Die von Ihnen angegebene Anschrift ist nicht vollständig. Auf Nachfrage sind dem Gewerbetreibenden Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen (§ 5 Abs. 2 VIG). Ihre Anfrage kann daher derzeit nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichem Gruß
Martina Lenk
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1218-2019 [#1<< Adresse entfernt >>5012] Sehr geehrte<< Anrede &g…
An Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz Details
Von
Martina Lenk
Betreff
AW: Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1218-2019 [#1<< Adresse entfernt >>5012]
Datum
28. August 2019 16:09
An
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...meine Adresse lautet Martina Lenk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> 40<< Adresse entfernt >>25 Düsseldorf Mit freundlichen Grüßen Martina Lenk Anfragenr: 1<< Adresse entfernt >>5012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martina Lenk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1218-2019 [#1<< Adresse entfernt >>5012] Mein Az.: 1218-2019 Sehr geehrte …
Von
Kreis Mettmann - Amt für Verbraucherschutz
Betreff
Ihr VIG-Antrag / Mein Az.: 1218-2019 [#1<< Adresse entfernt >>5012]
Datum
2. September 2019 08:28
Status

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Mein Az.: 1218-2019 Sehr geehrte Frau Lenk, Ihre Anfrage ist nun vollständig bei mir eingegangen. Ich weise Sie daraufhin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Hinweis: Auf Nachfrage sind dem Gewerbetreibenden Ihr Name und Ihre Anschrift mitzuteilen (§ 5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichem Gruß