Kontrollbericht zu Restaurant Mykonos, Stolzenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Mykonos
Kleine Geest 34, 31592 Stolzenau, Deutschland

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Mykonos, Stolzenau [#41427]
Datum
15. Januar 2019 14:16
An
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Mykonos Kleine Geest 34, 31592 Stolzenau, Deutschland 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Mail Delivery System
Rueckgabe nicht zustellbarer Nachricht an Absender Dies ist eine automatisch generierte Nachricht des Postfix E-Ma…
Von
Behörde
Betreff
Rueckgabe nicht zustellbarer Nachricht an Absender
Datum
15. Januar 2019 14:19
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch generierte Nachricht des Postfix E-Mail-Dienstes. Dieser Dienst wird auf dem Server mail2.kdo.de betrieben und teilt Ihnen folgendes mit: Ihre Nachricht konnte an einen oder mehrere Empfaenger nicht zugestellt werden. Ein Problem-Bericht, sowie Ihre uspruengliche Nachricht wurden an das Ende dieser Nachricht angehaengt. Fuer weitere Hilfe kontaktieren Sie bitte den fuer Sie zustaendigen <postmaster>. Senden Sie dazu den an diese E-Mail angefuegten Problem-Bericht mit. Den Inhalt Ihrer urspruenglichen Nachricht koennen Sie - zum Schutz Ihrer Privatsphaere - entfernen; er ist fuer eine Fehler-Diagnose nicht zwingend notwendig. Der Postfix E-Mail-Dienst INTERNATIONAL VERSION This is the Postfix program at host mail2.kdo.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to <postmaster> If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx002.vodafonemail.xion.oxcs.net[157.97.76.175] said: 550 5.7.1 spf policy (FAILED) (in reply to MAIL FROM command) Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Mykonos Kleine Geest 34, 31592 Stolzenau, Deutschland 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informatio…
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Mykonos, Stolzenau [#41427]
Datum
16. Januar 2019 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informationen ist hier eingegangen. Aufgrund der Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist für die Entscheidung auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag teile ich ergänzend mit, dass der von Ihnen angeführte Art. 21 DSGVO …
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Mykonos, Stolzenau [#41427]
Datum
18. Januar 2019 12:04
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag teile ich ergänzend mit, dass der von Ihnen angeführte Art. 21 DSGVO keine Grundlage für einen Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Personendaten an den betroffenen Betrieb darstellt. Es handelt sich bei der Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 VIG um eine rechtliche Verpflichtung im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO, so dass Art. 21 DSGVO nicht greift. Sollte der betroffene Betrieb Ihre Daten anfordern, muss ich diese weitergeben. Bitte teilen Sie mir deshalb bis zum 25.01.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag trotz dieses Umstands aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ...Bitte brechen Sie die Anfrage ab..Es besteht keine Interesse mehr Mit freundli…
An Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Mykonos, Stolzenau [#41427]
Datum
26. Januar 2019 08:33
An
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Bitte brechen Sie die Anfrage ab..Es besteht keine Interesse mehr Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>