Kontrollbericht zu Restaurant Odysseus, Krefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Odysseus
Hülser Straße 799
47803 Krefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Odysseus, Krefeld [#43967]
Datum
16. Januar 2019 13:14
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Odysseus Hülser Straße 799 47803 Krefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 014/2019 392 — Az…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 014/2019
Datum
23. Januar 2019 11:59
Status
Warte auf Antwort
392 — Az. IFG NRW 014/2019 — Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die Sache ist hier unter dem o.a. Aktenzeichen eingetragen worden. Bitte teilen Sie mir noch eine Postanschrift mit, an die gegebenenfalls Ladungen oder Verfahrensmitteilungen gesandt werden sollen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 014/2019 [#43…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 014/2019 [#43967]
Datum
19. März 2019 16:16
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Odysseus, Krefeld“ vom 16.01.2019 (#43967) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Antwort: AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 014/…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 014/2019 [#43967]
Datum
20. März 2019 08:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in im Rahmen der Ihnen am 23.01.2019 übersandten Eingangsbestätigung habe ich um Mitteilung einer Postanschrift gebeten, an die gegebenenfalls Ladungen oder Verfahrensmitteilungen gesandt werden sollen. Eine solche Postanschrift haben Sie mir bisher nicht mitgeteilt. Insoweit erhielten Sie bisher keine weiteren Verfahrensnachrichten. Die Mitteilung einer Postleitzahl (Krefeld-Hüls) genügt für die Zustellung eines Schreibens nicht, wie Ihnen bekannt sein dürfte. Es steht Ihnen zur Erlangung von Verfahren- sowie den beantragten Verbraucherinformationen natürlich immer noch frei, Ihre Adressdaten zu vervollständigen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW …
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 014/2019 [#43967]
Datum
20. März 2019 20:46
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse lautet : W.Antragsteller/in Schererstr.22a << Adresse entfernt >> Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>