Kontrollbericht zu Restaurant Portugal, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Portugal
Mainzer Straße 24
53179 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

emanuel gilles
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
emanuel gilles
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Portugal, Bonn [#160574]
Datum
29. Juli 2019 06:34
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Portugal Mainzer Straße 24 53179 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen emanuel gilles <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift emanuel gilles << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen emanuel gilles
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juli 2019 06:34
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Gilles, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Portugal, Bonn [#160574]
Datum
15. August 2019 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gilles, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund sind die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage teilweise nicht einhaltbar. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
emanuel gilles
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Portugal, …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
emanuel gilles
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Portugal, Bonn [#160574]
Datum
31. August 2019 20:36
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Portugal, Bonn“ vom 29.07.2019 (#160574) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen emanuel gilles Anfragenr: 160574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift emanuel gilles << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anfrage vom 29.07.2019 (#160574) Sehr geehrter Herr Gilles, aufgrund einer Vielzahl von gleichgelagerten Anf…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.07.2019 (#160574)
Datum
6. September 2019 15:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Gilles, aufgrund einer Vielzahl von gleichgelagerten Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz, die hier seit Januar diesen Jahres eingehen und die alle von hier aus geprüft und beschieden werden, ist es leider nicht möglich, die im Gesetz vorgesehenen Regelfristen zur Bescheidung einzuhalten. Ich bitte dies zu entschuldigen und auch darum, von weiteren Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage abzusehen. Letzteres auch im Sinne einer möglichst schnellen Bearbeitung aller Anträge. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag nach dem VIG betr. das Restaurant Portugal in Bonn Sehr geehrter Herr Gilles, in der o.g. Angelegenhei…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG betr. das Restaurant Portugal in Bonn
Datum
20. Oktober 2020 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Gilles, in der o.g. Angelegenheit erhalten Sie in der Anlage meinen heutigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag nach dem VIG bzgl. des Restaurants Portugal in 53179 Bonn Sehr geehrter Herr Gilles, in der vorbenannt…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG bzgl. des Restaurants Portugal in 53179 Bonn
Datum
12. November 2020 10:26
Status
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Sehr geehrter Herr Gilles, in der vorbenannten Angelegenheit nehme ich Bezug auf meinen Bescheid vom 20.10.2020 und teile Ihnen mit, dass der Betrieb vor Stellung Ihres VIG-Antrags zuletzt am 10.02.2017 sowie 26.04.2018 kontrolliert wurde. Die erstgenannte Kontrolle erfolgte ohne Beanstandungen, bei der zweitgenannten Kontrolle wurde ein Kontrollbericht angefertigt. Diesen füge ich als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen