Kontrollbericht zu Restaurant Postillion, Tostedt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Postillion
Poststraße 15, Tostedt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Postillion, Tostedt [#40162]
Datum
15. Januar 2019 09:47
An
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Postillion Poststraße 15, Tostedt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Eingangsbestätigung Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb „Restaurant Postillion, Poststraße 15, << Adresse en…
Von
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb „Restaurant Postillion, Poststraße 15, << Adresse entfernt >>"
Datum
18. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 15.01.2019. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Bevor ich Ihnen Auskünfte erteile, werde ich den von Ihnen benannten Betrieb gemäß § 5 VIG anhören. Ich gehe davon aus, dass ich Ihren Antrag dann fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG beantworten kann. Die Auskunftserteilung ist im derzeitigen Umfang gebührenfrei. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Hierzu gebe ich Ihnen innerhalb einer Woche die Gelegenheit. Bisher ist Ihr Widerspruch unbegründet. Außerdem bitte ich zur Sicherstellung Ihrer Identität um Übersendung Ihres Personalausweises in Kopie (Vorder- und Rückseite). Alternativ können Sie Ihre Identität auch unter Vorlage Ihres Personalausweises bei mir im Veterinärdienst nachweisen. in diesem Fäll empfehle ich eine vorherige Terminvereinbarung. Ohne Nachweis Ihrer Identität kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Bitte teilen Sie mir noch innerhalb einer Woche mit, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb „Restaurant Postillion, Poststraße 15, << Adress…
An Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihr Antrag nach dem VIG zum Betrieb „Restaurant Postillion, Poststraße 15, << Adresse entfernt >>" [#40162]
Datum
25. Januar 2019 19:43
An
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Desweiteren hat gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Bezüglich ihrer nachfage was mit ZIffer 1 genau gemeint ist erbitte ich alle verfügbaren Informationen von dem Betrieb. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 40162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. März 2019
Status
Warte auf Antwort

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Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
scan20190424_geschwaerzt.pdf
2,6 MB

Dokumente