Kontrollbericht zu Restaurant Speisemeisterei, Stuttgart

Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der Betriebsüberprüfung von
Restaurant Speisemeisterei
Schloß Hohenheim 1
70599 Stuttgart

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Speisemeisterei, Stuttgart [#32738]
Datum
8. August 2018 16:24
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der Betriebsüberprüfung von Restaurant Speisemeisterei Schloß Hohenheim 1 70599 Stuttgart
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach VIG vom 08.08.2018. Bezüglich …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Restaurant Speisemeisterei, Stuttgart [#32738]
Datum
10. August 2018 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach VIG vom 08.08.2018. Bezüglich des Restaurants "Speisemeisterei", Schloß Hohenheim 1, 70599 Stuttgart, fand im Juli 2018 ein Betreiberwechsel statt. Beim aktuellen Betreiber wurde noch keine lebensmittelrechtliche Betriebsprüfung vorgenommen. Kontrollberichte sind folglich nicht vorhanden. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Antrag hiermit erledigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wird um Rückantwort bis zum 31.08.2018 gebeten. Mit freundlichen Grüßen