Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bamberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Sushi Bar KOI
Maternstraße 1
96049 Bamberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    24. Mai 2019
  • Frist
    26. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Bamberg - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bamberg [#14<< Adresse entfernt >>82<< Adresse entfernt >>]
Datum
24. Mai 2019 06:51
An
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Sushi Bar KOI Maternstraße 1 96049 Bamberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § << Adresse entfernt >> Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie uns Ihre vollständigen Adressangaben mit. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bamberg [#14<< Adresse entfernt >>82<< Adresse entfernt >>] - Anfrage abgeschlossen
Datum
27. Mai 2019 15:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie uns Ihre vollständigen Adressangaben mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Adresse hatte ich angegeben. [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfr…
An Stadt Bamberg - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bamberg [#[geschwärzt]] - Anfrage abgeschlossen [#[geschwärzt]]
Datum
27. Mai 2019 16:28
An
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Adresse hatte ich angegeben. [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Sehr [geschwärzt], Antragsteller und Antragstellerinnen sind zur Angabe des echten und vollständigen Namens und…
Von
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bamberg [#[geschwärzt]] - Anfrage abgeschlossen [#[geschwärzt]]
Datum
27. Mai 2019 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,9 KB


Sehr [geschwärzt], Antragsteller und Antragstellerinnen sind zur Angabe des echten und vollständigen Namens und der vollständigen Adresse aufzufordern, sofern diese nicht angegeben werden. Dies haben wir mit unserer Mail/Rückfrage vom [geschwärzt] somit vorgenommen. Kommen Sie als Antragstellerin dieser Aufforderung nicht nach, so wird Ihr Antrag wegen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG abgelehnt. Vollständige Adressangaben sind: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Bei Fragen können Sie mich anrufen. [geschwärzt] Sachgebietsleiter Stadt Bamberg Ordnungsamt Lebensmittelüberwachung Maximiliansplatz 3 96047 Bamberg Tel.: [geschwärzt] 87-1266 Fax: [geschwärzt] 87-1970 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.bamberg.de<http://www.bamberg.de/> Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte unverzüglich den Absender und löschen Sie diese E-Mail. Die unbefugte Nutzung, das unerlaubte Kopieren, sowie die unbefugte Weiterleitung dieser E-Mail sind verboten. [[geschwärzt]]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1458…
An Stadt Bamberg - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bamberg [#145825] - Anfrage abgeschlossen [#145825]
Datum
27. Mai 2019 21:47
An
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 145825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bam…
An Stadt Bamberg - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bamberg [#145825] - Anfrage abgeschlossen [#145825]
Datum
1. Juli 2019 20:19
An
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bamberg“ vom 24.05.2019 (#145825) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 145825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in unserem Schreiben vom 31.05.19 mit dem Az. 300-LÜ-134/19 wurde Ihnen u.a. mitget…
Von
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Sushi Bar KOI, Bamberg [#145825] - Anfrage abgeschlossen [#145825]
Datum
3. Juli 2019 09:49
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in unserem Schreiben vom 31.05.19 mit dem Az. 300-LÜ-134/19 wurde Ihnen u.a. mitgeteilt, dass wir von einem möglichen Anhörungsverzicht gem. § 5 Absatz 1 Satz 2 VIG im Rahmen der Ermessensausübung absehen. Da somit die Beteiligung des Lebensmittelunternehmers in Form einer Anhörung vorgenommen wird, ändert sich die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Anscheinend haben Sie dies nicht gelesen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Namenslöschung unverzüglich Sehr geehrteAntragsteller/in löschen Sie unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern me…
Von
Stadt Bamberg - Ordnungsamt
Betreff
Namenslöschung unverzüglich
Datum
5. Juli 2019 11:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in löschen Sie unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern meinen Namen aus der Veröffentlichung der Mail vom 27. Mai 2019 17:02 <https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-restaurant-sushi-bar-koi-bamberg/#nachricht-366081> auf der Seite Topf-Secret. Mit freundlichen Grüßen