Kontrollbericht zu Restaurant Weingut Nack, Gau-Bischofsheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Weingut Nack
Pfarrstraße 13
55296 Gau-Bischofsheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Roland Beckhaus
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz Details
Von
Roland Beckhaus
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Weingut Nack, Gau-Bischofsheim [#229737]
Datum
25. September 2021 22:37
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Weingut Nack Pfarrstraße 13 55296 Gau-Bischofsheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Roland Beckhaus Anfragenr: 229737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229737/ Postanschrift Roland Beckhaus << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roland Beckhaus

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Sehr geehrter Herr Beckhaus, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Im Falle einer notwendigen Anhörung von …
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Fachbereich Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Tierschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Restaurant Weingut Nack, Gau-Bischofsheim [#229737]
Datum
8. Oktober 2021 18:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beckhaus, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Im Falle einer notwendigen Anhörung von Dritten verlängert sich die Frist zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate. Ferner sind wir gemäß § 5 Abs. 2 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Dritten diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Bescheid zu Ihrem Antrag erfolgt auf dem Postweg. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen