Kontrollbericht zu Restaurant Wurster-Hof

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Restaurant Wurster-Hof
Speckenstraße 22, Wurster Nordseeküste

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Restaurant Wurster-Hof [#36826]
Datum
14. Januar 2019 16:06
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Wurster-Hof Speckenstraße 22, Wurster Nordseeküste 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.01.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestät…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.01.2019
Datum
15. Januar 2019 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.01.2019. In Ihrem Antrag widersprechen Sie einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Nach § 5 Abs. 2 VIG habe ich allerdings auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Anschrift dem Betrieb offenzulegen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern besteht hier nicht. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie trotz dieses Umstandes Ihren Antrag aufrechterhalten. Sollte ich bis spätestens 25.01.2019 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Außerdem bitte ich zur Sicherstellung Ihrer Identität um Übersendung Ihres Personalausweises in Kopie (Vorder- und Rückseite). Alternativ können Sie Ihre Identität auch unter Vorlage Ihres Personalausweises bei mir im Kreishaus Cuxhaven, zu den Geschäftszeiten nachweisen. Ich empfehle die vorherige Vereinbarung eines Termins. Ohne Nachweis Ihrer Identität kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Auch möchte ich Ihnen zu Ihrer Anfrage Nr. 1 mitteilen, dass eine Herausgabe der Kontrolltermine nur dann erfolgen kann, wenn eine nicht zulässige Abweichung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1. VIG festgestellt wurde. Sollte keine solche Abweichung festgestellt worden sein, kann Ihnen auch keine Auskunft über das Kontrolldatum mitgeteilt werden. Des Weiteren ist eine Herausgabe des Kontrollberichtes nicht möglich, da sich in diesem auch solche Informationen befinden, bei denen es sich nicht um festgestellte nicht zulässige Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG handelt. Auch sind sogenannte Global- oder Ausforschungsanträge nicht zulässig. Ich bitte daher um Präzisierung Ihres Antrages und um Mitteilung, welche Informationen zu festgestellten nicht zulässigen Abweichungen Sie konkret begehren. Ferner gehe ich bei Ihren Antrag davon aus, dass Sie sich an dem Projekt "Topf Secret" von foodwatch und FragDenStaat beteiligen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass anders als dargestellt auch von uns aus, unter bestimmten Voraussetzungen, Informationen über Kontrollen veröffentlich werden. So informiert nach § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen, hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist. Diese Veröffentlichungen können Sie unter folgenden Link finden: https://www.verstoesse.lebensmittel-futtermittel-sicherheit.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/ Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen