Kontrollbericht zu Rewe, Bad Homburg v

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe
Lindenallee 7
61350 Bad Homburg v. d. Höhe

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Bad Homburg v [#156542]
Datum
10. Juli 2019 21:15
An
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Lindenallee 7 61350 Bad Homburg v. d. Höhe 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kontrollbericht - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht/en ha…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
11. Juli 2019 07:17
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht/en haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir bitten Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kontrollbericht - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht/en ha…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht - Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
11. Juli 2019 07:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht/en haben wir erhalten und werden sie schnellstmöglich bearbeiten. Wir bitten Sie um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen genannte Adresse ist in Verbindung mit Ihrem Namen nicht postzustellung…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rewe, Bad Homburg v [#156542]
Datum
23. Juli 2019 11:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen genannte Adresse ist in Verbindung mit Ihrem Namen nicht postzustellungsfähig. Sofern Sie weiterhin eine Antragsbearbeitung wünschen, nennen Sie uns bitte eine postzustellungsfähige Adresse. Im Auftrag Veterinäramt Bad Homburg v.d. H. Der Landrat des Hochtaunuskreises Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Ludwig-Erhard-Anlage 4 61352 Bad Homburg v.d.Höhe Tel.: 06172-999-6599 Mail: <<E-Mail-Adresse>>