Kontrollbericht zu Rewe, Berching

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe
Maria-Hilf-Straße 3
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe, Berching [#51099]
Datum
27. Januar 2019 09:16
An
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Maria-Hilf-Straße 3 92334 Berching 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
28. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen 56-514 / Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#51099] Sehr geehrt<< Anrede >> v…
An Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Zeichen 56-514 / Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#51099]
Datum
4. Februar 2019 15:19
An
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort zu meiner Anfrage, auch wenn ich mich in dieser nicht auf die DSGVO bezogen habe. Den Widerspruch zur Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift nehme ich nur für den Fall zurück, dass das Unternehmen nach diesem explizit frägt (entsprechend § 5 Abs. 2 S. 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
8. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
937,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#51099] Sehr geehrt<< Anrede >> in meine…
An Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#51099]
Datum
13. Februar 2019 14:23
An
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> in meiner E-Mail vom 04.02. habe ich, entgegen Ihrer Angabe, NICHT ausgeführt, der Weitergabe zu wiedersprechen, wenn das Unternehmen danach frägt. Eben dies habe ich geschrieben: "Den Widerspruch zur Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift nehme ich nur für den Fall zurück, dass das Unternehmen nach diesem explizit frägt (entsprechend § 5 Abs. 2 S. 4 VIG)." Also nochmal: Den Widerspruch zur Weitergabe meines Namen und meiner Anschrift an den Betrieb nehme ich zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB

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Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB

Dokumente