Kontrollbericht zu REWE, Bestensee

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
REWE
Motzener Straße 1
15741 Bestensee

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    3. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu REWE, Bestensee [#54326]
Datum
1. Februar 2019 12:45
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: REWE Motzener Straße 1 15741 Bestensee 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Antrag VIG Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 3…

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 39.08.01.01/ 2019/ 0027 - VIG Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres Antrages bestätigt, mit dem Sie Informationen bezüglich eines im Landkreis Dahme-Spreewald ansässigen Lebensmittelunternehmen begehren. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung - nämlich § 5 Abs. 2 S.4 VIG - beruht, greift Art. 21 DS-GVO hier nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung kann gegebenenfalls der Antrag abschließend bearbeitet werden. Hierzu ist zunächst das betroffene Lebensmittelunternehmen zu beteiligen, so dass die Bearbeitungsfrist in der Regel entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG zwei Monate beträgt. Darüber hinaus richtet sich das Verfahren gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 VIG nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Aus diesem Grund ist die Entscheidung über eine Auskunftserteilung ein Verwaltungsakt (Bescheid), zu dessen Erlass die Schriftform vorgeschrieben ist. Der Erlass eines Bescheides mittels E-Mail ist nicht möglich, da dies gegen das Schriftformerfordernis verstößt. Sie werden daher gebeten, sofern noch nicht erfolgt, Ihre postalische Anschrift mitzuteilen. Andernfalls kann Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag nicht zugestellt werden, so dass Sie in diesem Fall keine Informationserteilung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag VIG Antrag [#54326] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie dara…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag VIG Antrag [#54326]
Datum
5. Februar 2019 18:01
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag VIG Antrag [#54326] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie dara…
An Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag VIG Antrag [#54326]
Datum
5. Februar 2019 18:01
An
Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landkreis Dahme-Spreewald - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Antrag nach dem VIG Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenz…
Ihr Antrag auf Erteilung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Aktenzeichen: 39.08.01.01/ 2019/ 0027 - VIG Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie haben einen Antrag auf Informationen nach dem VIG gestellt. Nunmehr hat das betroffene Lebensmittelunternehmen die Übermittlung Ihres Namens und Ihrer Anschrift beantragt. Da diese Angaben entsprechend der gesetzlichen Regelungen des VIG auf Nachfrage des Betroffenen offen zu legen sind, ist dem Antrag des Lebensmittelunternehmens zu entsprechen. Von daher ist in Kürze – spätestens ab dem 5. März 2019 – die Herausgabe der vorstehend näher bezeichneten Angaben an das Lebensmittelunternehmen vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen