calw-rewe_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu REWE, Calw

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LANDKREIS CALW Landrotsamt Colw,  Postfach 1263,  75363  Colw                                                             LANDRATSAMT Verbraucherschutz       und Veteri närd ienst Zustellungsurkunde ██▏   ██▏  ████ Open        Knowledge             Foundation         Deutschland          e. V.                            █████▏     █▏ ██▏ Singerstraße            1 09                                                                               ██▏    ████      █████▏ ███ ████         ██▏  ▌██▏ 1 0179      Berlin █████      ███████████▏            ██▏ Unser  Zeichen:     21 -5470-VIG Ihr Zeich en: 22. 01 .2020 Verbraucheranfrage                       nach     dem      Verbraucherinformationsgeset                   z     (VIG) Ihre     Anfrage           vom      03.02.2019 Betrieb:      REWE,         75365        Calw,     Bad    Liebenzeller         Straße     51 Sehr     geehrte        Damen          und    Herren , auf    Ihren     o .g . Antrag          ergeht    folgende Entscheidung: 1.    Ihrem        Antrag       auf   Erteilung     einer     Auskunftsgewährung             nach  § 2 VIG        wird     stattgegeben. 2.    Diese       Entscheidung           ergeht     gebührenfrei. 3.    Das      Verfahren          ist abgeschlossen. Begründung: Ihre    o.g.    Anfrage          ging     am   03.02.2019           bei   uns    ein.   Die  Antragsprüfung        hat    ergeben,         dass    die  Vo- raussetzungen              zur    Auskunftsmitteilung             vorliegen      . Seite 1 von       2 Konto  Nr .  1449 I BLZ 666    500   85                          LANDRATSAMT         CALW Sparkasse   Pforzheim   Cal w                                    Vogteis traße    42 -  46   I 7 5365   Calw IBAN  DE76   6665   0085   0000    0014   49                    Tei.07051160         -0    I Fax 07051795-388 BIC/ SWIFT PZHSDE66                                              LRA.i nfo@kreis-ca     lw.de   I www.kreis-calw.de
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Ihre   Fragen      werden     wie     folgt   beantwortet: 1.   Wann       haben     die   beiden       letzten     lebensmittelrechtlichen             Betriebsüberprüfungen            stattgefunden? Am     02.11.2018         und      am    26.11     . 2018. 2.    Kam     es hierbei     zu   Beanstandungen? Falls   ja,  beantrage        ich hiermit       die    Herausgabe         des   entsprechenden          Kontrollberichts. Bei   den    oben   genannten           Betriebsüberprüfungen                gab   es keine      Beanstandungen          . Eine    Herausgabe         von     Kontrollberichten           sieht   das    Verbraucherinformationsgesetz                  (VIG)  nicht   vor . Hinweis: Die    VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten                        Gebrauch.        Die weitere Verwendung              erhaltener       Informati- onen     durch     die Verbraucherin             und den        Verbraucher         wird durch das        VIG nicht geregelt.         Eine Weiter- verwendung         bzw.    Weitergabe          der Informationen             erfolgt daher        in eigener     Verantwortung,          wobei Sie dabei     das geltende        Recht zu beachten               haben . Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform"                               Topf-Secref" verbundene             kontroverse        Diskussion können       wir Sie nur vorsorglich darauf                   hinweisen,       dass Sie,       wie bei allen Meinungsäußerungen                  über Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung                          in Anspruch genomme n                 werden können.          Die Beantwor- tung der Rechtsfrage, ob                derartige Ansprüche              im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufga- benbereich         der Verwaltung und ist daher                    auch    nicht Gegenstand           der vorliegenden           behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den                           Beteiligten liegt die rech tsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen        bei den      zuständigen          Gerichten. Durch      Ihre   Anfrage     nach      dem     VIG,      haben     Sie  das    Verwaltungsverfahren            eröffnet. ln diesem       Verwaltungsverfahren                sind    Sie   nach   § 13     LVwVfG        Beteiligte.   Eine   Dritte    Person,     die  nicht im   Verfahren       beteiligt     ist,   hat  in   diesem       Verwaltungsverfahren              keinen    Anspruch      auf    interne   Auskünf- te oder     Akteneinsichten. Sollten     Sie dennoch        gewillt     sein,   den      Inhalt   des   Ihnen     zustehendes        Berichts,   auf   privaten     oder    ande- ren   Internet-Plattformen             zu veröffentlichen,          tragen      Sie  das    Risiko   hinsichtlich    eventueller      Ansprüche vom     Betreiber.      Dieses     Handeln        unterliegt       dem    Zivilrecht.     Zivilrechtliche      Verfahren       unterliegen      nicht dem     Verwaltungsrecht. Der    Lebensmittelunternehmer                 wurde       heute    gemäß        § 5   Abs.    2 Satz   3 VIG    über   die   Entscheidung         Ih- res VIG-      Antrags     informiert. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen       diesen     Bescheid       kann     innerhalb        eines   Monats       nach     Bekanntgabe Widerspruch                beim    Land- ratsamt      Calw     erhoben       werden. Mit   freundlichen        Grüßen ██ ███ Seite 2   von 2
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