calw-rewe_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu REWE, Calw“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
- fragen Sie in unserem Forum nach
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
LANDKREIS CALW Landrotsamt Colw, Postfach 1263, 75363 Colw LANDRATSAMT Verbraucherschutz und Veteri närd ienst Zustellungsurkunde ██▏ ██▏ ████ Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. █████▏ █▏ ██▏ Singerstraße 1 09 ██▏ ████ █████▏ ███ ████ ██▏ ▌██▏ 1 0179 Berlin █████ ███████████▏ ██▏ Unser Zeichen: 21 -5470-VIG Ihr Zeich en: 22. 01 .2020 Verbraucheranfrage nach dem Verbraucherinformationsgeset z (VIG) Ihre Anfrage vom 03.02.2019 Betrieb: REWE, 75365 Calw, Bad Liebenzeller Straße 51 Sehr geehrte Damen und Herren , auf Ihren o .g . Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag auf Erteilung einer Auskunftsgewährung nach § 2 VIG wird stattgegeben. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. 3. Das Verfahren ist abgeschlossen. Begründung: Ihre o.g. Anfrage ging am 03.02.2019 bei uns ein. Die Antragsprüfung hat ergeben, dass die Vo- raussetzungen zur Auskunftsmitteilung vorliegen . Seite 1 von 2 Konto Nr . 1449 I BLZ 666 500 85 LANDRATSAMT CALW Sparkasse Pforzheim Cal w Vogteis traße 42 - 46 I 7 5365 Calw IBAN DE76 6665 0085 0000 0014 49 Tei.07051160 -0 I Fax 07051795-388 BIC/ SWIFT PZHSDE66 LRA.i nfo@kreis-ca lw.de I www.kreis-calw.de
Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? Am 02.11.2018 und am 26.11 . 2018. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts. Bei den oben genannten Betriebsüberprüfungen gab es keine Beanstandungen . Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor . Hinweis: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informati- onen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiter- verwendung bzw. Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben . Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform" Topf-Secref" verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäußerungen über Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genomme n werden können. Die Beantwor- tung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufga- benbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rech tsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. Durch Ihre Anfrage nach dem VIG, haben Sie das Verwaltungsverfahren eröffnet. ln diesem Verwaltungsverfahren sind Sie nach § 13 LVwVfG Beteiligte. Eine Dritte Person, die nicht im Verfahren beteiligt ist, hat in diesem Verwaltungsverfahren keinen Anspruch auf interne Auskünf- te oder Akteneinsichten. Sollten Sie dennoch gewillt sein, den Inhalt des Ihnen zustehendes Berichts, auf privaten oder ande- ren Internet-Plattformen zu veröffentlichen, tragen Sie das Risiko hinsichtlich eventueller Ansprüche vom Betreiber. Dieses Handeln unterliegt dem Zivilrecht. Zivilrechtliche Verfahren unterliegen nicht dem Verwaltungsrecht. Der Lebensmittelunternehmer wurde heute gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG über die Entscheidung Ih- res VIG- Antrags informiert. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Land- ratsamt Calw erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen ██ ███ Seite 2 von 2