Kontrollbericht zu Rewe Center, Offenbach am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe Center
Odenwaldring 70
63069 Offenbach am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Tobias Sachs
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe Center, Offenbach am Main [#47845]
Datum
22. Januar 2019 08:41
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe Center Odenwaldring 70 63069 Offenbach am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Tobias Sachs
AW: Ihr Schreiben vom 08.02.2019 [#47845] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich wei…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 08.02.2019 [#47845]
Datum
22. Februar 2019 03:11
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Außerdem bitte ich um Mitteilung vor der Weiterverfolgung des Antrags sollte der Rahmen nach § 7 Abs. 1 VIG überschritten werden. Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs Anfragenr: 47845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Sachs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Verwaltungsgericht Darmstadt
Kein Nachrichtentext
Von
Verwaltungsgericht Darmstadt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Tobias Sachs
AW: Ihr Schreiben vom 08.02.2019 [#47845] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 08.02.2019 [#47845]
Datum
8. Juli 2019 06:18
An
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe Center, Offenbach am Main“ vom 22.01.2019 (#47845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs Anfragenr: 47845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Sachs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Darmstadt
Kein Nachrichtentext
Von
Verwaltungsgericht Darmstadt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Offenbach am Main - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen