Kontrollbericht zu Rewe City, Darmstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe City
Luisenstraße 5
64283 Darmstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe City, Darmstadt [#200661]
Datum
13. Oktober 2020 08:43
An
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe City Luisenstraße 5 64283 Darmstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200661/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten Sie bitten, uns die Anschrift der Rewe Filiale in Darmstadt zu nennen, f…
Von
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Antw: Kontrollbericht zu Rewe City, Darmstadt [#200661]
Datum
13. Oktober 2020 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten Sie bitten, uns die Anschrift der Rewe Filiale in Darmstadt zu nennen, für welche Sie diese Auskunft erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Anfrage ist mir ein Fehler unterlaufen. Die Auskunft möchte ich für den R…
An Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Kontrollbericht zu Rewe City, Darmstadt [#200661]
Datum
13. Oktober 2020 13:20
An
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meiner Anfrage ist mir ein Fehler unterlaufen. Die Auskunft möchte ich für den REWE Markt in der Heinrichstraße 52 erhalten. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200661/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr [geschwärzt], uns liegt Ihr Antrag auf Informations…
Von
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
30. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], uns liegt Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz für den Betrieb "Rewe Markt", Heinrichstraße 52,64283 Darmstadt vor. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelgesetz sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die letzten beiden Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zu Frage in Ziffer 2 Ihres Antrages gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Im Anschluss an diese Anhörung werden wir unter Einbeziehung der Stellungnahme über das weitere Vorgehen entscheiden. Auf § 5 VIG weise ich hin. Sofern der Betrieb keinen Eilantrag gegen die Informationsgewährung stellt, werden Ihnen diese gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 VIG mitgeteilt. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG auf Nachfrage des Dritten, "Rewe Markt" diesem Namen und die Adresse des AntragssteIlers offen zu legen ist Dies ist auch nachträglich möglich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Veterinärdirektorin
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.10.20…
Von
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.10.2020 auf Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Hygiene-Kontrollen; unser Schreiben vom 30.10.2020
Datum
3. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Herr, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen der Zugang zu den gewünschten Informationen voll gewährt wird. Die Auskunftserteilung erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG nach Bekanntgabe dieses Bescheids an den betroffenen Dritten und Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, welche dem betroffenen Dritten gem. § 5 Abs. 4 S. 2 VIG einzuräumen ist, schriftlich an Ihre o. a. Adresse. Die Entscheidung, Ihnen den Informationszugang durch schriftliche Beantwortung auf dem Postweg zukommen zu lassen, dient der Verifizierung Ihrer Identität, was das gem. § 6 Abs. 1 S. 2 VIG geforderte Tatbestandsmerkmal des wichtigen Grundes erfüllt. Die Bekanntgabe an "Rewe, Heinrichstraße 52,64283 Darmstadt" erfolgt ebenfalls mit Schreiben vom 03.12.2020 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Darmstadt, Rheinstraße 67, 64295 Darmstadt zu erheben. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es nach wie vor nicht absehbar ist, ob die in § 5 Abs. 2 S. 1 u. 2 des VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden können. Wir bitten Sie daher weiterhin von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage abzusehen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] Oberinspektor
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.1…
An Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.10.2020 auf Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Hygiene-Kontrollen; unser Schreiben vom 30.10.2020 [#200661]
Datum
22. April 2021 14:27
An
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe City, Darmstadt“ vom 13.10.2020 (#200661) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 125 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200661/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.10.20…
Von
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.10.2020 auf Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Hygiene-Kontrollen
Datum
25. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr [geschwärzt], nachstehend erhalten Sie die gewünschten Informationen nach dem VIG bezüglich des Betriebes "Rewe, Heinrichstr. 52 in 64283 Darmstadt". Das gegenüber dem betroffenen Betrieb erforderliche Anhörungsverfahren wurde abgeschlossen. In der Anlage finden Sie die Kontrollberichte vom 28.04.2020 und 29.07.2020. Die Auskunftserteilung erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG schriftlich an Ihre o. a. Adresse. Die Entscheidung, Ihnen den Informationszugang durch schriftliche Beantwortung auf dem Postweg zukommen zu lassen, dient der Verifizierung Ihrer Identität, was das gem. § 6 Abs. 1 S. 2 VIG geforderte Tatbestandsmerkmal des wichtigen Grundes erfüllt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Ihnen zur Verfügung gestellten Daten nur zu Ihrer persönlichen Kenntnisnahme bestimmt sind. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung, wie bspw. auf Internetplattformen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht statthaft. Eine solche Veröffentlichung käme zudem in ihrer Wirkung einer solchen durch die Behörde mit entsprechender Warnwirkung nahe. Dies ist zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Anlagen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.1…
An Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.10.2020 auf Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Hygiene-Kontrollen [#200661]
Datum
30. Juni 2021 10:11
An
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.05.2021, welches bei mir hier am 26.06.2021 einging. Handelt es sich bei dem Datum 25.05.2021 um ein Versehen Ihrerseits oder hat es wirklich länger als einen Monat gedauert, mir das Schreiben zukommen zu lassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200661/
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Antw: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vo…
Von
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Antw: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.10.2020 auf Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Hygiene-Kontrollen [#200661]
Datum
30. Juni 2021 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage. Tatsächlich handelte es sich um ein Versehen bei der Datumsangabe. Dies bitte ich zu entschuldigen. Die Erstellung des Schreibens erfolgten am 25.06.2021. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antw: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antra…
An Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
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Betreff
AW: Antw: AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung; hier: Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 13.10.2020 auf Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Hygiene-Kontrollen [#200661]
Datum
30. Juni 2021 12:20
An
Stadt Darmstadt - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre schnelle Rückmeldung. Gruß, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200661/