Kontrollbericht zu Rewe City, Mainz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Rewe City
Adam-Karrillon-Straße 23a
55118 Mainz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe City, Mainz [#156587]
Datum
10. Juli 2019 21:46
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Rewe City Adam-Karrillon-Straße 23a 55118 Mainz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Levin Straub <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Levin Straub << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Sehr geehrter Herr Straub, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.2019, deren Eingang wir hiermit bestätigen. E…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Rewe City, Mainz [#156587]
Datum
22. Juli 2019 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Straub, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.07.2019, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Eine weitere Nachricht wird Sie auf dem Postweg erreichen. Wir weisen jetzt schon darauf hin, dass aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen, die Bearbeitung Ihres Antrages einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe City, Mainz“ vom…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Rewe City, Mainz [#156587]
Datum
14. September 2019 18:48
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Rewe City, Mainz“ vom 10.07.2019 (#156587) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Levin Straub Anfragenr: 156587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Levin Straub << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Sehr geehrter Herr Straub, wir hatten Sie mit Schreiben vom 05.09.2019 schriftlich über den Sachstand informiert…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
WG: AW: Kontrollbericht zu Rewe City, Mainz [#156587]
Datum
16. September 2019 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Straub, wir hatten Sie mit Schreiben vom 05.09.2019 schriftlich über den Sachstand informiert. Der Betriebsinhaber ist über eine Rechtsanwaltskanzlei in das Verfahren eingetreten. Derzeit können und dürfen noch keine Auskünfte gegeben werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens müssen Sie sich entsprechend gedulden. Klarheit bringt sicher das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die generelle Auskunftsersuchen der Antragsteller über die Plattform "Frag den Staat". Dahingehend bitten wir Sie auf weitere Nachfragen zu verzichten. Wir kommen unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich habe natürlich Verständnis für die Verzög…
An Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Kontrollbericht zu Rewe City, Mainz [#156587]
Datum
16. September 2019 10:06
An
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich habe natürlich Verständnis für die Verzögerung im Falle eines Gerichtsverfahrens. Eine Benachrichtigung über das Einschalten eines Rechtsanwalts habe ich nur bei meiner Anfrage über den Rewe in der Hinteren Bleiche (Aktenzeichen 32 33 10) bekommen. Zum Rewe City in der Adam Karrillon, um den es hier geht habe ich weder einen Grundbescheid noch eine Notifizierung über das Einschalten eines Rechtsanwalts erhalten. Wurde das vielleicht falsch zugeordnet? Mit freundlichen Grüße Levin Straub Anfragenr: 156587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Levin Straub << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Sehr geehrter Herr Straub, leider ist es in der Tat zu einer Verwechslung Ihrer beiden Anfragen in Bezug auf Ihr…
Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Betreff
Antwort: AW: WG: AW: Kontrollbericht zu Rewe City, Mainz [#156587]
Datum
16. September 2019 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Straub, leider ist es in der Tat zu einer Verwechslung Ihrer beiden Anfragen in Bezug auf Ihre Auskunftsersuchen über die beiden REWE-Märkte (Hintere Bleiche 34-38, Anfrage-Nr. (#156583) sowie für die Adam-Karrillon-Straße 23a, Anfrage-Nr. (#156587)) gekommen. Die Auskunft für den REWE-Markt, Hintere Bleiche 34-38, 66116 Mainz, wurde bedauerlicherweise mit Schreiben vom 13.09.2019 an Sie herausgegeben. Hier hat sich eine externe Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet und Widerspruch gegen eine Auskunftserteilung eingelegt sowie Akteneinsicht beantragt. Richtig ist, dass wir Ihnen weiterhin für Ihre Anfrage für den REWE-Markt, Adam-Karrillion-Straße 23a, 55118 Mainz, noch keine Auskunft erteilt haben. In dieser Anfrage ist die Rechtsabteilung der REWE-Köln involviert, welche in diesem Verfahren Akteneinsicht und die Bekanntgabe des Antragstellers mit Namen und Anschrift beantragt haben. Diesbezüglich teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir Ihnen die entsprechende Auskunft erst erteilen können, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Wir bitten somit um etwas Geduld. Wir kommen unaufgefordert nach Ausgang des Verfahrens auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
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Von
Landeshauptstadt Mainz - Rechts- und Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
258,4 KB

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