Kontrollbericht zu REWE, Eppertshausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
REWE
Röntgenstraße 2
64859 Eppertshausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu REWE, Eppertshausen [#51878]
Datum
27. Januar 2019 15:11
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: REWE Röntgenstraße 2 64859 Eppertshausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Vollzug des VIG
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des VIG
Datum
28. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.01.2019 Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) und …
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu REWE, Eppertshausen [#51878]
Datum
1. Februar 2019 19:40
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 28.01.2019 Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) und weise daraufhin, daß sich mein Antrag auf den Betrieb "REWE Röntgenstraße 2 64859 Eppertshausen" bezogen hat und NICHT auf den im Betreff Ihres Schreibens angeführten "Betrieb Rewe, Südliche Ringstraße, 64390 Erzhausen". Ich bitte dies bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Vollzug des VIG
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des VIG
Datum
4. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Topf Secret Interesse

Offenbar hat die Behörde gefragt, welches Interesse Sie verfolgen. Nach dem Gesetz müssen Sie aber kein Interesse darlegen.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
1,1 MB
<< Anfragesteller:in >>
Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) - Ihr Schreiben vom 04.02.2019 [#51878] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie führen an…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) - Ihr Schreiben vom 04.02.2019 [#51878]
Datum
6. Februar 2019 20:15
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie führen an, daß nach §85 Abs 3 HDSIG mein Antrag zu begründen wäre. Dies trifft jedoch nur zu, wenn, wie in § 85 Abs 3 HDSIG angeführt, mein Antrag Daten Dritter im Sinne der §§ 82 und 83 betrifft. Nach meiner Meinung tifft dies aber bei meinem Antrag NICHT zu. Sollten Sie meiner Meinung nicht zustimmen bitte ich um präzise Angabe, auf welchen Punkt der §§ 82 und 83 Sie sich bezüglich einer gewünschten Begründung beziehen. Sollte der betroffene Dritte nach Entscheidung des Antrags im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen, bitte ich vor Offenlegung um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Vollzug des VIG - Antrag vom 27.01.2019
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des VIG - Antrag vom 27.01.2019
Datum
15. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) - Ihr Schreiben vom 04.02.2019 [#51878] Sehr geehrte Damen und Herren, außerdem …
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) - Ihr Schreiben vom 04.02.2019 [#51878]
Datum
19. Februar 2019 19:54
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, außerdem gehe ich davon aus, dass mein Antrag dem Antragserfordernis nach § 4 VIG entspricht und hinreichend bestimmt genug formuliert ist. Ich bin nicht verpflichtet, mein Informationsbegehren zu begründen. Vielmehr ergibt sich aus § 2 VIG ein voraussetzungsloser „Anspruch auf freien Zugang“ entsprechend meines bestimmten Antrags. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) - Ihr Schreiben vom 15.02.2019 [#51878] Sehr geehrte Damen und Herren, im Schrei…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) - Ihr Schreiben vom 15.02.2019 [#51878]
Datum
24. Februar 2019 16:19
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Schreiben vom 15.02.2019 führen Sie nochmals §85 Abs 3 HDSIG als Grundlage zur Anforderung einer Begründung an. Ich bitte, wie schon in meinem Schreiben vom 05.02.2019 angeführt, um eine Präzisierung auf welchen Punkt der §§ 82 und 83, die im §85Abs3 HDSIG als Grundlage einer Begründung angeführt sind, Sie sich beziehen. Aber eigentlich ergibt sich die Begründung schon aus dem Gesetz: Ich möchte als Verbraucher wissen, ob dort, wo ich Verbraucherprodukte erwerbe, es zu keinen Beanstandungen bei einer lebensmittelrechtlichen Betroiebsprüfung gekommen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) - Ihr Schreiben vom 15.02.2019 [#51878] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mails…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az 420-20a06/13a-53/19 (VIG) - Ihr Schreiben vom 15.02.2019 [#51878]
Datum
1. April 2019 19:28
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mails vom 19. und 22.02.2019 hatte ich nach meiner Auffassung meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Eppertshausen“ vom 27.01.2019 (#51878) ausreichend begründet, so daß das Verfahren auch NICHT ruhen kann. Somit wurde meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu REWE, Eppertshausen“ vom 27.01.2019 (#51878) von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 51878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. April 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Vollzug des VIG
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des VIG
Datum
8. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
442,0 KB
Verwaltungsgericht Darmstadt
Beiladung zu Verwaltungsstreitverfahren
Von
Verwaltungsgericht Darmstadt
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Briefpost
Betreff
Beiladung zu Verwaltungsstreitverfahren
Datum
30. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort

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Verwaltungsgericht Darmstadt
Beschluss
Von
Verwaltungsgericht Darmstadt
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss
Datum
21. August 2019
Status
geschwärzt
1,4 MB

Dokumente